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Unterlagen für einen Umbau in Kreuzlingen

Thurgau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Umbau in Kreuzlingen braucht 17 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Thurgau und der Gemeinde Kreuzlingen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Katasterplan mit den eingetragenen Massen der Bauten bzw. der projizierten Fassadenlinie sowie allen Grenzabständen, Baulinien, Zufahrten und Parkfeldern (§ 51 Abs. 2 Ziff. 1 PBV). Einen Massstab schreibt die PBV nicht vor; üblich ist 1:500.

  • Grundrisse aller Geschosse in der Regel 1:100 mit allen relevanten Aussenmassen, der projizierten Fassadenlinie im 1. Vollgeschoss und der Zweckbestimmung der Räume (§ 51 Abs. 2 Ziff. 2 PBV).

  • Mit dem Verlauf des massgebenden oder tiefer gelegten Terrains bis über die Grundstücksgrenzen und vollständigen Angaben zu Gesamt-, Fassaden- und Geschosshöhe, Kniestockhöhe, lichter Höhe, Strassenhöhe und Längenprofil der Garagenzufahrt (§ 51 Abs. 2 Ziff. 3 PBV). Bei Umbauten farbig: rot neu, gelb Abbruch, blau zu ersetzen (§ 51 Abs. 5 PBV).

  • Einschliesslich Parkfelder, Wege, Spielplätze, Freizeitflächen und Stützmauern, mit Höhenkoten des massgebenden Terrains und Bepflanzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 4 PBV).

  • Entwässerungsnachweis für Schmutz- und Meteorwasser gemäss dem GEP der Gemeinde (§ 51 Abs. 2 Ziff. 8 PBV).

  • Hinweis: Vor Einreichung des Baugesuchs aufzustellen; die Gemeindebehörde kann Abbrüche und geringfügige Vorhaben davon befreien.

    Vor Einreichung des Baugesuchs sind Visiere aufzustellen, die Standort und Dimension des Vorhabens bezeichnen; sie bleiben bis zum rechtskräftigen Entscheid stehen (§ 101 PBG).

    § 101 Abs. 1 PBG; § 107 Abs. 1 PBG

  • Der aktuelle Situationsplan (Katasterplan) kann beim Nachführungsgeometer Wälli AG Ingenieure, Hauptstrasse 84, Kreuzlingen (Tel. 058 100 90 11, kreuzlingen@waelli.ch) bezogen werden.

Formulare und Nachweise

  • Das Baugesuch ist mit dem ausgefüllten kantonalen Formular und den weiteren Unterlagen mindestens dreifach, ausserhalb der Bauzonen vierfach bei der Gemeinde einzureichen, soweit keine elektronische Eingabe erfolgt (§ 51 Abs. 1 PBV, § 100 PBG).

  • Detaillierter Nachweis der Geschossflächen- oder Baumassenziffer (§ 51 Abs. 2 Ziff. 6 PBV); Berechnung nach IVHB Anhang 1.

  • Hinweis: Jedem Baugesuch beizulegen, bei dem Aushub oder Bodenaushub anfällt, auch wenn dieser vor Ort verbleibt.

    Kantonales Standardformular zu Aushub, belastetem Material und Entsorgung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV).

    § 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV; Formular Deklaration Erdarbeiten

  • Hinweis: Bei Neu-, An-, Auf- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen von Wohn-, Spital- und Heimbauten.

    Nachweis der Schutzraumbaupflicht bzw. des Ersatzbeitrags (§ 51 Abs. 2 Ziff. 9 PBV).

    § 51 Abs. 2 Ziff. 9 PBV; Formular Schutzplatzsteuerung

  • Nachweis nach der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 12 PBV); bei beantragtem Zuschlag für energieeffizientes Bauen zusätzlich provisorisches Minergiezertifikat oder U-Wert-Nachweis (Ziff. 13).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Abweichend von der kantonalen Regel (3-fach/4-fach) verlangt Kreuzlingen das Baugesuch mindestens 4-fach, bei Gesuchen ausserhalb der Bauzonen 6-fach.

  • Ein komplettes zusätzliches Baugesuchsdossier ist zuhanden der Energie Kreuzlingen (EnK) einzureichen.

  • Dem kantonalen Baugesuchsformular ist immer der städtische Anhang zum Baugesuchsformular beizufügen.

  • Unterlagen sind in loser Form (keine Broschüren, ohne Klammern/Register) auf weissem A4- oder A3-Papier einzureichen; Pläne maximal Format A0; es sind nur die neuen kantonalen Formulare mit Barcode zugelassen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist.

    Soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist (§ 51 Abs. 2 Ziff. 5 PBV). In besonderen Fällen können zusätzlich ein Modell oder Farb- und Materialmuster verlangt werden (§ 51 Abs. 4 PBV).

    § 51 Abs. 2 Ziff. 5 PBV

  • Nur wenn: bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten

    Emissionserklärung nach Art. 12 LRV (§ 51 Abs. 2 Ziff. 10 PBV) und Angaben nach Art. 34 LSV (Ziff. 11), jeweils bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten.

  • Nur wenn: In der Gefahrenzone, wenn der Objektschutznachweis sicherstellen muss, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind.

    In der Gefahrenzone nur bewilligungsfähig, wenn mit Massnahmen nach dem kantonalen Leitfaden sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind (§ 51 Abs. 2 Ziff. 14 i. V. m. § 21 PBV). Einen separaten Erdbebennachweis kennen PBG und PBV nicht.

    § 51 Abs. 2 Ziff. 14 i.V.m. § 21 Abs. 1 PBV

  • Nur wenn: Für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen sowie Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen oder mehr als 50 Arbeitsplätzen.

    Die Norm SN 521 500 ist verbindlich für öffentlich zugängliche Bauten sowie für Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen oder mehr als 50 Arbeitsplätzen (§ 41 PBV).

    § 41 PBV i.V.m. § 84 Abs. 1 PBG

  • Nur wenn: Bei Umbauten und bei Änderung bereits genehmigter Pläne.

    Änderungen in den eingereichten Plänen farbig ausweisen: rot für neu, gelb für Abbruch, blau für zu ersetzende Bauteile.

    Kantonales Baugesuchsformular TG

  • Nur wenn: Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Zur Ermittlung des Parkplatzbedarfs und der Gebühren für allfällige Ersatzabgaben ist eine Bruttogeschossflächen-Berechnung einzureichen (gemäss Stadt Kreuzlingen seit 1.1.2023).

  • Mit dem Baugesuch ist in der Regel eine hydraulische Berechnung (üblicherweise durch ein Ingenieurbüro) auf Grundlage des Generellen Entwässerungsplans (GEP) zur Kanalisationseingabe einzureichen.

Einreichen

Baugesuche in Kreuzlingen laufen über Papier. Zuständig ist Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Kreuzlingen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Kreuzlingen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.