baureif.ch · Unterlagen fürs Baugesuch
Unterlagen für einen Umbau in Kaiseraugst
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Umbau in Kaiseraugst braucht 11 Unterlagen in jedem Fall und 11 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Kaiseraugst, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Ein Situationsplan M 1:500/1:1000 mit Originalunterschrift des Geometers ist 1-fach einzureichen.
Situationsplan mit eingezeichnetem, vermasstem Projekt sowie Grundrisse/Schnitte/Fassaden M 1:100 oder 1:50 sind je 4-fach einzureichen (bei Kleinbauten 3-fach).
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Ein Konstruktionsbeschrieb ist 4-fach beizulegen, sofern die Angaben nicht aus den Planunterlagen ersichtlich sind.
Die Profilierung muss bei der Baugesuchseingabe gestellt sein; an den Profilen ist das Erdgeschossniveau mittels Querlatte zu markieren. Terrainveränderungen über 80 cm sind ebenfalls zu profilieren; das Baugespann muss am Tag der Publikation stehen.
Auf dem Gesuch ist die Unterschrift sämtlicher Grundeigentümer (ausdrücklich auch der Ehegatten) oder eine Vollmacht erforderlich.
Mit der Abteilung Ausgrabungen Kaiseraugst der Kantonsarchäologie bzw. Römerstadt Augusta Raurica ist frühzeitig vor Baubeginn Kontakt aufzunehmen; je nach Lage im römischen Stadtplan drohen Sondierungen bis Rettungsgrabungen (bei EFH erfahrungsgemäss 6–10 Wochen).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
§ 51 Abs. 1 lit. b BauV
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Das kommunale Beiblatt verlangt den Soll-Ist-Vergleich zu BNO und Projekt: Zone, Lärm-Empfindlichkeitsstufe, Vollgeschosse, Bruttogeschossflächen, anrechenbare Grundstücksfläche, Ausnützungsziffer, Gebäudegrundfläche, in die Kanalisation entwässerte Hartfläche, Gebäudeprofil (Höhe, Länge, Abgrabung, Dach) und Parkplätze.
Die Parkplatzberechnung nach SN 641 400 ist separat 2-fach beizulegen; die Parkplätze sind im Situations-, Umgebungs- oder Grundrissplan darzustellen und zu vermassen (bei EFH ist der Garagenvorplatz anrechenbar).
Der Energienachweis (Formulare B/C/D/E/F/G/H/J) ist 2-fach einzureichen.
Für den Kanalisationsanschluss sind Situationsplan/Detailplan (Kellergrundriss mit Abwasseranlagen inkl. Längenprofil) und für den Wasseranschluss Situationsplan/Detailplan je 3-fach einzureichen.
Nur wenn: Je nach Vorhaben
Je nach Vorhaben sind Hochwasserschutznachweis und Umgebungsplan 4-fach (Kleinbauten 3-fach) beizulegen.
Einzureichen ist das Formular «Plangenehmigung Pflichtschutzplätze» oder der «Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe» (je 1-fach, Beilagen gemäss Formular).
Nur wenn: Je nach Vorhaben
Je nach Vorhaben: AGV-Gesuch kantonale Brandschutzbewilligung, AWA-Betriebsbeschreibung, Bewilligungsgesuch für Gasfeuerungen, Gesuch für das Lagern/Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten sowie kantonaler Baugesuchsumschlag.
Einreichen
Zuständig ist Abteilung Bau, Dorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Kaiseraugst entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Kaiseraugst; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.