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Unterlagen für einen Umbau in Hinwil

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Umbau in Hinwil braucht 19 Unterlagen in jedem Fall und 12 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Hinwil, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur amtliche Katasterkopien aktuellen Datums (in der Regel nicht älter als 1 Jahr) werden entgegengenommen; Grenz-, Gebäude-, Wald- und Gewässerabstände in roter Farbe. Bezug bei Ingesa AG, Guyer-Zeller-Strasse 27, 8620 Wetzikon (044 934 33 88).

  • Alle wesentlichen Gebäudeecken und die Grundstücksecken sind mit Meereskoten (gewachsenes, massgebendes und gestaltetes Terrain) zu markieren; der Höhenbezugspunkt (Polygonpunkt, Grenzpunkt, Schachtdeckel) ist deutlich zu kennzeichnen.

  • Bestehende Bäume sind in den Umgebungsplan einzuzeichnen, zu fällende Bäume gelb zu markieren; der Umgebungsplan muss Treppen, Wege, Rampen, Gefälle, Grünflächen und Pflanzbereiche enthalten.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

  • Für Baugesuche im ordentlichen Verfahren sind mindestens vier komplette Baugesuchsdossiers einzureichen (ausgenommen Bagatellfälle), im Anzeigeverfahren mindestens drei; je eine Original-Katasterkopie, beglaubigt durch den Geometer (Ingesa Wetzikon).

  • Grundbuchauszug vom Notariat und Grundbuchamt Wetzikon (044 823 19 00), in der Regel nicht älter als 1 Jahr; bei untergeordneten Bauvorhaben oder Projektänderungen nicht erforderlich.

  • Bei elektronischer Eingabe über eBaugesucheZH müssen bis zur rechtlichen Grundlage für volldigitalen Geschäftsverkehr zusätzlich zwei Papierexemplare des Baugesuchs, der Gesuchsunterlagen und die von Hand unterschriebene Eingabequittung eingereicht werden.

  • Bei Neu- und Erweiterungsbauten sind Berechnungen der Nutzungsziffer (Baumassen-, Freiflächen-, Überbauungsziffer) mit Schemaplan beizulegen; bei Erweiterungsbauten getrennt nach bestehendem und neuem Bestand.

  • Projektpläne und Katasterkopien sind bei physischer Eingabe mit Titel, Datum und Originalunterschriften von Gesuchsteller/Grundeigentümer und Architekt zu versehen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

    Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Rückbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 oder Umbau eines solchen Gebäudes mit Bausumme über 200 000 Franken.

    Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A1; Anhang BVV Ziff. 1.7.1

  • Nur wenn: Umbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 und Bausumme unter 200 000 Franken.

    Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A2

  • Nur wenn: Rückbau oder Umbau eines Gebäudes ab Baujahr 1990 mit mehr als 200 m³ Rückbaumaterial.

    Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A3

  • Neben dem Baugesuch sind Spezialbewilligungen erforderlich für Kanalisation/Abwasserinstallationen, Zivilschutzraum, Reklameanlagen, Grenzmutationen, Feuerungs- und Tankgesuche, Wasseranschluss (inkl. Sanitärschema, zuhanden Werkkommission) und Liftgesuch.

  • Nur wenn: wenn die Bauzone es erfordert

    Die Ortsbildkommission wird einbezogen, wenn die Bauzone es erfordert; die Gemeinde führt ein Inventar der schützenswerten Bauten (einsehbar bei der Abteilung Bau und Planung).

  • Nur wenn: Bei grossen Bauvorhaben

    Bei grossen Bauvorhaben wird eine Koordinationssitzung empfohlen: Die Bauherrschaft stellt der Abteilung Bau und Planung vorab mehrere Dossiers (Ideenskizze oder Vorprojekt) für die Prüfung durch die Fachstellen zur Verfügung.

Einreichen

Baugesuche in Hinwil laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Gemeindehausstrasse 2, 8340 Hinwil. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Hinwil entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Hinwil; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.