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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Hausen am Albis
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Hausen am Albis braucht 14 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Hausen am Albis, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Kleinbauten sind freistehende Gebäude bis 50 m² Grundfläche und 4.0 m Gesamthöhe (Schrägdach 5.0 m) mit nur Nebennutzflächen (§ 2a ABV); grössere Bauten gelten als Gebäude mit den ordentlichen Massen. Das Verfahren (Anzeige- oder ordentliches Verfahren) bestimmt die Gemeinde.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Katasterplan im Massstab 1:500 oder 1:1'000, zu beziehen bei Ing. GPW, Affoltern a.A.; eingetragen sein müssen Plankopf, Grundmasse der Neubauten, Stellung sowie Abstände der projektierten Bauten zu Grundstücksgrenzen, Nachbarbauten und Baulinien.
Ein Plan über die Trinkwassererschliessung ist bis spätestens vor der Baufreigabe einzureichen (Position 20 der Checkliste).
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Dokumente im eBaugesucheZH-Portal sind nach Vorgabe der Gemeinde zu benennen: Baueingabe mit «Dokumentname» (z. B. «Situationsplan»), Auflagenerfüllung mit «BG-Nr. - Dokumentname», Projektänderungen mit «BG-Nr. - PÄ - Dokumentname»; Projektänderungen sind in den Plänen grün darzustellen.
Grundbuchauszüge über alle von der Baueingabe erfassten Grundstücke und Grundstücksteile, zu beziehen beim Notariat Affoltern a.A.
Angaben über die äusseren Materialien und Farben sind bis spätestens vor der Baufreigabe nachzureichen (Position 19 der Checkliste).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur wenn: Bei Gewerbe- und Gastgewerbevorhaben
Bei Gewerbe- und Gastgewerbevorhaben ist ein Betriebskonzept einzureichen (Position 16 der Checkliste).
Nur wenn: Je nach Vorhaben
Je nach Vorhaben sind aktuelle Fotos des Bestands beizulegen (Position 17 der Checkliste).
Nur wenn: Wo gefordert
Wo gefordert, sind ein Modell oder 3-D-Bilder des Bauvorhabens einzureichen (Position 18 der Checkliste).
Einreichen
Baugesuche in Hausen am Albis laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau (Bauamt / Bausekretariat), Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Hausen am Albis entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Hausen am Albis; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.