baureif.ch · Unterlagen fürs Baugesuch

Unterlagen für einen Neubau in Greifensee

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Neubau in Greifensee braucht 17 Unterlagen in jedem Fall und 9 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Greifensee, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

0 von 17 Pflichtunterlagen beisammen0 %

Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Amtliche oder vom Grundbuchgeometer beglaubigte Katasterkopie, maximal 2 Jahre alt, erhältlich bei Acht Grad Ost AG, Steinackerstrasse 2, 8302 Kloten (043 500 44 31, datenbestellung@achtgradost.ch); mit Stellung der projektierten Bauten (auch Unterniveaubauten), Erschliessung, Zufahrten, Parkplätzen; Grenz- und Gebäudeabstände sowie Gebäudeabmessungen in Zahlen.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Hinweis: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

    Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV

  • Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

  • In der Regel 4-fach (2x Gemeinde, 1x Bauherr, 1x Projektverfasser); bei kantonalen oder sonstigen externen Beurteilungen zusätzliche Plansätze für jede beteiligte Amtsstelle. Baugesuchsformular in gleicher Anzahl wie die Pläne.

  • Für alle von der Baueingabe erfassten Grundstücke ein Grundbuchauszug (max. 2 Jahre alt) im Original und 1-fach als Kopie; erhältlich beim Notariat, Grundbuch- und Konkursamt, Zürichstrasse 1, 8610 Uster.

  • Formular und sämtliche Unterlagen datieren und von Gesuchsteller, Grundeigentümer und Projektverfasser (ggf. bevollmächtigter Vertretung) unterzeichnen; Pläne im Format A4 gefaltet, aus weissem, festem, lichtbeständigem Papier, gekennzeichnet mit Titel, Gesuchsteller, Objekt, Adresse, Vorhaben und Massstab.

  • Vor der öffentlichen Bekanntmachung sind darstellbare Bauvorhaben auszustecken (§ 311 PBG); die Aussteckung muss mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Erstbebauung innerhalb der Bauzonen mit Bodenabtrag auf mehr als 500 m².

    Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt C Ziff. C3

  • Nur wenn: Bei Neubauten wird ein Teil der benötigten Elektrizität selbst erzeugt.

    Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.

    § 10c EnerG (LS 730.1); Formular EN-104-ZH

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens

    Je nach Art und Lage des Bauvorhabens: Detailplan des Kanalisations- und Entwässerungssystems in 3-facher Ausführung.

  • Nur wenn: Bei Ersatzbauten im Sinne von Art. 4 oder 11 BZO

    Bei Ersatzbauten im Sinne von Art. 4 oder 11 BZO ist zusätzlich eine Aufnahme des bestehenden Gebäudes (Standort/Stellung, Volumetrie/Form) durch den Grundbuchgeometer einzureichen.

Einreichen

Baugesuche in Greifensee laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Abteilung Hoch- und Tiefbau, Im Städtli 3, 8606 Greifensee. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Greifensee entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Greifensee; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.