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Unterlagen für einen Umbau in Gränichen

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Umbau in Gränichen braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 13 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Gränichen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Grundrisse 1:100 (bei Umbauten mit alten und neuen Nutzungen), Schnitte inkl. gewachsenem Terrain und ±0.00-Kote in M.ü.M. samt Längsschnitt durch die Garageausfahrt sowie Ansichten mit Terrainverlauf bis an die Parzellengrenze; je 3-fach (EFH/Umbau) bzw. 4-fach (MFH/Areal). Farbkonvention: Bestehend grau, Neu rot, Abbruch gelb.

  • Entwässerungs-/Kanalisationsplan 1:100 3-fach mit Leitungsmaterial, Querschnitten und Gefälle (PVC-Rohre sind nicht zulässig); Schächte dimensioniert und mit Meereshöhenkoten. Die Versickerungsanlage für Sauberwasser ist in Grundriss und Querschnitt 1:20 darzustellen; Schachtdeckel nach Vorgabe des Ordners Siedlungsentwässerung.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Baugesuchsformular und sämtliche Pläne sind von Bauherr, Grundeigentümer und Planer zu unterschreiben; das Formular vollständig inkl. Telefon, E-Mail und realistischer Baukosten.

  • Ein amtlicher Grundbuchauszug oder ein aktueller Kaufvertrag ist 1-fach beizulegen; erhältlich beim Grundbuchamt Zofingen.

  • Für Elektrizität und Wasser ist bei jedem Vorhaben das Anschluss- bzw. Änderungsgesuch an die Technischen Betriebe Gränichen (TBG) mit einem Plansatz zur Stellungnahme einzureichen (kommunales Formular).

  • Das AGV-Formular «Selbstdeklaration/Hochwasserschutznachweis» ist gemäss Gefahrenkarte Hochwasser auszufüllen und dem Baugesuch bei allen Vorhabenkategorien beizulegen; eine Kopie geht mit der Baubewilligung an die AGV-Abteilung Elementarschadenprävention.

  • Grenzsteine sind freizulegen und zu markieren, die Erdgeschosskote gut sichtbar zu bezeichnen; die Bauprofile werden von der Abteilung Bau Planung Umwelt jeweils am Montagnachmittag geprüft, erst danach wird das Gesuch im Landanzeiger publiziert.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.

    Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

    § 51 Abs. 1 lit. b BauV

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur wenn für das Grundstück ein Gestaltungs- oder Sondernutzungsplan gilt.

    Aktuelle Katasterplankopie 1:500 (max. 1-jährig, Bezirksgeometer Ackermann+Wernli Aarau) mit eingetragenem, vermasstem Bauvorhaben inkl. Grenzabständen; 3-fach bei Umbau/Kleinbaute/EFH, 4-fach bei MFH und Arealüberbauung (inkl. Planexemplar für die procap-Fachstelle Hindernisfreies Bauen). Bei CAD-Plänen Unterschrift und Stempel des Geometers.

  • Nur wenn: Bei EFH, MFH und Arealüberbauungen

    Bei EFH, MFH und Arealüberbauungen sind Bruttogeschossflächen-/Ausnützungsberechnung mit nachprüfbarem Schema (Planskizzen) sowie die kubische Berechnung einzureichen.

  • Nur wenn: bei EFH, MFH und Arealüberbauungen

    Der Autoabstellplatznachweis ist bei EFH, MFH und Arealüberbauungen, der Veloabstellplatznachweis bei MFH und Arealüberbauungen beizulegen.

  • Nur wenn: Bei EFH, MFH und Arealüberbauungen

    Bei EFH, MFH und Arealüberbauungen ist der kommunale Antrag für die Schutzraumersatzabgabe inkl. einem Plansatz einzureichen.

  • Nur wenn: Bei Reihen-EFH und MFH

    Bei Reihen-EFH und MFH ist ein Lärmschutznachweis für Trennbauteile (Wände/Decken) erforderlich; zusätzlich ein Lärmschutznachweis für Luft/Wasser-Wärmepumpen und Klimaanlagen oder bei Lage entlang der Kantonsstrasse K242.

  • Nur wenn: Bei Grenz- oder Näherbaurecht

    Bei Grenz- oder Näherbaurecht ist der Dienstbarkeitsvertrag (bzw. Kaufvertrag) beizulegen.

  • Nur wenn: Für Arealüberbauungen

    Für Arealüberbauungen ist ein Fachgutachten nach § 40 BauV in zwei Exemplaren einzureichen.

  • Nur wenn: Im vereinfachten Verfahren

    Im vereinfachten Verfahren müssen alle Eigentümer der direkt angrenzenden Parzellen (inkl. Privatstrassen) die Baugesuchspläne oder das Formular «Beilage zum vereinfachten Verfahren» unterschreiben, mit Name, Adresse und Parzellennummer; einzureichen mit aktueller Orientierungskopie 1:500 (3-fach) und vermassten Plänen 1:100 (3-fach). Ohne Zustimmung aller Anstösser erfolgt das ordentliche Verfahren mit Profilen.

  • Nur wenn: Für Vorhaben im Bach- oder Waldabstand, entlang K242 oder WSB-Geleise, bei Denkmalschutz-/Archäologie-Betroffenheit, Sauberwassereinleitung oder ausserhalb Bauzone

    Für Vorhaben im Bach- oder Waldabstand, entlang K242 oder WSB-Geleise, bei Denkmalschutz-/Archäologie-Betroffenheit, Sauberwassereinleitung oder ausserhalb Bauzone sind zusätzliche Gesuchsdossiers (kantonale Baugesuchsmappe plus 1–3 Dossiers aus Katasterplan und Projektplänen) für das Departement BVU einzureichen.

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Bau Planung Umwelt, Bereich Hochbau, Lindenplatz 1, 5722 Gränichen. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Gränichen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Gränichen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.