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Unterlagen für eine Anlage in Gerlafingen
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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Gerlafingen braucht 5 Unterlagen in jedem Fall und 2 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Solothurn und der Gemeinde Gerlafingen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).
Formulare und Nachweise
Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.
Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).
Ab dem 01.01.2026 können Baubewilligungsverfahren in Gerlafingen nur noch digital über den kantonalen Onlineschalter (eBau-Portal) eingereicht werden. Das gilt für Voranfragen, Baugesuche, Nutzungsänderungen, Reklamegesuche, Baumeldungen und Solaranlagen-Meldungen.
Zur Nutzung des eBau-Portals ist ein SwissID-Konto notwendig; die Gemeindeseite verlinkt Registrierungsinformationen und Kurzanleitungen sowie die öffentliche Auflage der Baubewilligungsakten.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Die Baubehörde kann auf Kosten der Bauherrschaft zusätzliche Unterlagen verlangen, etwa Grundbuchauszug, statischen Nachweis, Beschattungsstudien, Modelle oder Fotomontagen.
Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).
§ 5 Abs. 2 KBV
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Einreichen
Baugesuche in Gerlafingen laufen über eBau Solothurn. Zuständig ist Bauverwaltung, Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Gerlafingen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Gerlafingen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.