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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Gelterkinden
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Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Gelterkinden braucht 1 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Gelterkinden, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlage bis 12 m² Grundfläche und 2.50 m Höhe bewilligt der Gemeinderat (§ 92 RBV); grössere oder mit dem Haus verbundene Bauten laufen im ordentlichen Verfahren über das Bauinspektorat. Eingeschossige Kleinbauten bis 20 m² (Garagen 36 m²) und 2.5 m Fassadenhöhe dürfen mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn beliebig nahe an die Grenze (§ 57 RBV).
Formulare und Nachweise
Kleinbauten (max. 12 m², max. 2.50 m Höhe) und Fahrnisbauten werden vom Gemeinderat Gelterkinden bewilligt. Formular 'Baubegehren' vollständig ausgefüllt, mit Unterschriften von Gesuchsteller, Grundeigentümer und evtl. Nachbarn, im Doppel bei der Bauabteilung (Marktgasse 8) einreichen. Kleinbauten bis 8.00 m³ Kubatur und max. 1.20 m Höhe sind nicht bewilligungspflichtig.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Beilage zum Kleinbaugesuch
Beilage zum Kleinbaugesuch: Grundriss- und Fassadenskizzen oder Prospekte (2-fach) mit Angaben der Höhen- und Längenabmessungen der Kleinbaute.
Nur wenn: Falls erforderlich
Falls erforderlich ist das Kanalisationsgesuch gleichzeitig bei der Gemeinde einzureichen; Abklärung bei GRG Ingenieure AG, Keltenweg 31, 4460 Gelterkinden, 061 985 89 89.
Das Kleinbaugesuch wird gemäss § 126 RBG während 10 Tagen öffentlich aufgelegt; während der ganzen Auflagedauer müssen die Bauprofile aufgestellt sein (Profilierung gemäss § 88 RBV).
Die kommunale Baubewilligungsgebühr für Kleinbaugesuche beträgt mindestens Fr. 100.--. Bei offensichtlich unbegründeten Einsprachen können Verfahrenskosten bis Fr. 3'000.-- erhoben werden (§ 127 RBG).
Beilage zum Kleinbaugesuch: Situationsplan (2-fach) 1:500 mit eingetragenem und vermasstem Standort zu den Nachbarparzellen, zu allfälligen Baulinien, zum Waldrand und zu den eigenen Gebäuden. An Waldrändern gilt ein Mindestabstand von 10.00 m ab Waldrand.
Einreichen
Baugesuche in Gelterkinden laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Abteilung Bau, Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Gelterkinden entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Gelterkinden; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.