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Unterlagen für eine Anlage in Flüelen

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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Flüelen braucht 4 Unterlagen in jedem Fall und 1 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Uri, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Dem Gesuch sind die für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizulegen. Welcher Plansatz konkret verlangt ist, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde — Uri kennt keinen kantonalen Unterlagenkatalog.

    Art. 102 Abs. 1 PBG (RB 40.1111); kommunale BZO

Formulare und Nachweise

  • Das Baugesuch ist mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen bei der Baubehörde der Standortgemeinde einzureichen; behandelt wird es, sobald es formell richtig und vollständig ist (Art. 102 Abs. 1 und 3 PBG).

    Art. 102 Abs. 1 und 3 PBG (RB 40.1111)

  • Vor Beginn der Einsprache- und Auflagefrist sind Profile aufzustellen; sie dürfen erst nach rechtskräftigem Entscheid entfernt werden. Im vereinfachten Verfahren kann die Baubehörde von der Profilierungspflicht entbinden (Art. 104 PBG).

    Art. 103 Abs. 4, Art. 104 PBG (RB 40.1111)

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Bauherrschaft ist nicht Grundeigentümerin

    Ist die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller nicht Eigentümerin bzw. Eigentümer des Baugrundstücks, ist die rechtmässige Einreichung zu belegen — insbesondere durch Unterschrift der Eigentümerschaft oder einen genügenden Rechtsausweis (Art. 102 Abs. 2 PBG).

    Art. 102 Abs. 2 PBG (RB 40.1111)

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Flüelen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Flüelen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.