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Unterlagen für eine Zweckänderung in Fislisbach
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine Zweckänderung in Fislisbach braucht 15 Unterlagen in jedem Fall und 9 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Fislisbach, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Amtliche Katasterplankopie oder GIS-Ausdruck mit Eintragung der projektierten Bauten, der Anschlüsse für Kanalisation, Wasser, Bauwasser und Energieversorgung, der Bau-, Strassen- und Sockellinien, der Zufahrt sowie der Grenz- und Gebäudeabstandsmasse.
Erdgeschossgrundriss mit Umgebungsgestaltung, Sichtzonen, Einfahrtsradien und Entwässerungsanlagen; alle Geschosse, Fassaden und Schnitte mit massgebendem und projektiertem Terrainverlauf sowie auf das massgebende Terrain vermasster Erdgeschosskote, Boden- und Fensterflächen, Feuerstellen/Kamine, bei Anbauten auch Anschlusspartie der Nachbarhäuser.
Umgebungsplan mit Terrainveränderungen, Grünanlagen, erhaltenswerten Baumgruppen, Kinderspielplätzen, Zufahrten, Böschungen und Stützmauern; Höhen der Erschliessungsstrassen, des Nachbarterrains, eines gesicherten Kontrollpunktes und OK des projektierten Erdgeschossfussbodens; Oberfläche inkl. Entwässerung von Parkplätzen und Wegen.
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Für Hochbauten sind sämtliche Pläne und Unterlagen technisch korrekt ausgeführt, unterzeichnet und im Doppel einzureichen. Pläne sind auf das Normalformat A4 gefalzt abzugeben.
Sämtliche Baugesuchsunterlagen sind zusätzlich in digitaler Form (PDF) an die Abteilung Bau und Planung abzugeben; die genauen Leitungspläne mit Massangaben nach Bauvollendung physisch und digital (PDF und DEG/DXF).
Bei Hochbauten ist ein amtlicher Grundbuchauszug, nicht älter als 1 Jahr, oder ein Planausdruck aus dem Geoinformationssystem beizulegen.
Das Formular Anschlussgebühren mit detaillierter Flächenberechnung inkl. Plannachweis ist bei Hochbauten einzureichen (Grundlage: § 24 Reglement zur Finanzierung von Erschliessungsanlagen).
Hinweis: Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.
Kubische Berechnung nach SIA sowie Berechnung der Parkplätze und Veloabstellplätze, jeweils inkl. Plannachweis.
Bereits vor Einreichung des Baugesuchs sind Bauprofile zu stellen, die Umriss- und Höhenausdehnung allseitig erkennen lassen; Grenzpunkte sind freizulegen, fehlende vorgängig zu rekonstruieren, die Erdgeschosskote gut sichtbar zu bezeichnen. Terrainveränderungen und Mauern über 1.00 m sind ebenfalls zu profilieren.
Die Bauherrschaft muss zur Kontrolle rechtzeitig melden: Baubeginn, Schnurgerüst, Wasser-/Kanalisationsanschlüsse (uneingedeckt), Feuerungsanlage/Kamin, Rohbau, Fertigstellung vor Bezug und Fertigstellung der Umgebungsanlage (Meldekarte Baukontrolle).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Nur wenn: Bei Wohnbauten
Bei Wohnbauten ist eine separate Aufstellung der Wohnungstypen mit Bezeichnung allfälliger Alterswohnungen beizulegen; die Spielplatzfläche ist im Formular anzugeben.
Mit der Baueingabe sind die vollständigen Unterlagen für die Schutzraumbewilligung einzureichen; wird kein Schutzraum eingebaut, ist gleichzeitig der Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe zu stellen. Auch grössere Umbauvorhaben sind schutzraumpflichtig.
Nur wenn: Gebiete mit Hochwassergefährdung
Der Hochwasserschutznachweis ist gemäss Richtlinien-Checkliste dem Baugesuch beizulegen (Gebiete mit Hochwassergefährdung).
Nur wenn: Jede Luft/Wasser-Wärmepumpe (aussen, innen oder Split)
Jede Luft/Wasser-Wärmepumpe (aussen, innen oder Split) ist baubewilligungspflichtig, in der Regel im ordentlichen Verfahren. Beizulegen sind Lärmschutznachweis, Grundrisspläne aller Geschosse und die Darlegung, dass kein lärmschutzrechtlich besserer Standort vorhanden ist (Vorsorgeprinzip).
Für Kanalisations- und Wasseranschluss sind je zwei Situationspläne 1:500 und die Flächenberechnung mit Schema einzureichen; für die Kanalisation zusätzlich Keller-/EG-Grundriss 1:50 oder 1:100 mit Hausanschluss und Leitungsführung (Durchmesser, Material, Gefälle), für Versickerungs-/Retentionsanlagen Detailpläne mit hydrogeologischen Angaben.
Nur wenn: Bei Umbau oder Abänderung genehmigter Pläne
Bei Umbau oder Abänderung genehmigter Pläne sind bestehende Bauteile grau, abzubrechende gelb und neue rot anzulegen.
Einreichen
Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Badenerstrasse 30, 5442 Fislisbach. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Fislisbach entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Fislisbach; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.