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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Ettingen

Basel-Landschaft · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Ettingen braucht 6 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Ettingen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlage bis 12 m² Grundfläche und 2.50 m Höhe bewilligt der Gemeinderat (§ 92 RBV); grössere oder mit dem Haus verbundene Bauten laufen im ordentlichen Verfahren über das Bauinspektorat. Eingeschossige Kleinbauten bis 20 m² (Garagen 36 m²) und 2.5 m Fassadenhöhe dürfen mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn beliebig nahe an die Grenze (§ 57 RBV).

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Pläne

  • Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.

    § 87 Abs. 2 RBV: Originalsituationsplan des Nachführungsgeometers, höchstens ein halbes Jahr alt, mit Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt und EG-Kote

  • Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.

    § 87 Abs. 2 RBV: Projektpläne mindestens 1:100 mit den wichtigsten Massen, Koten und Terrainlinien (gewachsen, neu)

  • Dem Gesuch für Kleinbauten sind beizulegen: Situationsplan mit eingetragenem, vermasstem Standort sowie Längen-/Breiten- und Höhenmassen; Grundriss- und Fassadenplan mit vollständiger Vermassung oder Ausschnitte aus Prospektunterlagen.

Formulare und Nachweise

  • Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.

    § 86 RBV; Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL

  • Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    § 86 Abs. 2 RBV: Wird das Baugesuch nicht von der Grundeigentümer- bzw. Baurechtsnehmerschaft gestellt, ist auch deren Unterschrift erforderlich

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Bei Projekten, welche von einer Naturgefahr oder einem Gefahrenhinweis betroffen sind.

    Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).

    § 87 Abs. 3 Bst. h RBV

  • Nur wenn: Bei Bauvorhaben, in denen Aushub- oder Abbruchmaterial anfällt, sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.

    Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.

    § 87 Abs. 3 Bst. e RBV

  • Nur wenn: auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung

    Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.

    Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Baugesuchsunterlagen

  • Nur wenn: Kleinbauten (max. 12 m² Grundfläche, max. 2.50 m Höhe, § 92 RBV)

    Kleinbauten (max. 12 m² Grundfläche, max. 2.50 m Höhe, § 92 RBV) sind mit dem Gemeindeformular 'Gesuch für Kleinbaute' an den Gemeinderat, Kirchgasse 13, 4107 Ettingen einzureichen. Das Formular verlangt Angaben zu Zweckbestimmung, Abmessungen (L/B/H), Dachform, Dach-/Wandmaterial und Farbe. Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 100.00. Formular: https://www.ettingen.ch/_Resources/Persistent/b3c932c1dd7b052dae9c6e9e89d61a4f3c86151e/gesuch-kleinbaute.pdf

  • Unterschrift von Grundeigentümer/in (oder Vollmacht) und Gesuchsteller/in sowie die Zustimmung der Grundeigentümer/innen der benachbarten Grundstücke sind erforderlich, jeweils auch auf dem Situationsplan und den Beilagen (bei weiteren Grundeigentümern separates Blatt).

  • Nur wenn: für einen geringeren Abstand

    Zwischen Privatparzellen gilt grundsätzlich 2.00 m Grenzabstand; für einen geringeren Abstand ist das schriftliche Einverständnis der angrenzenden Nachbarschaft erforderlich. Abstände an Verkehrswegen, Wäldern, Gewässern und Friedhöfen gemäss § 95 RBG (Kantonsstrassen: 5 m ab Strassenlinie / mind. 10 m ab Achse; Gemeinde-/Privatstrassen: 4 m / mind. 7 m); übrige Abstände bei der Bauabteilung erfragen.

  • Für Werkanschlüsse stellt die Gemeinde eigene Formulare bereit: 'Wasseranschlussbegehren' (https://www.ettingen.ch/_Resources/Persistent/a3a863a995cdcc321a188dbab12e347416609ec2/Wasseranschlussbegehren.pdf) und 'Gesuch Abwasseranschluss' (https://www.ettingen.ch/_Resources/Persistent/65dbcc57971ed77a266859fef33877c66bacc5fd/Gesuch_Abwasseranschluss.pdf); Beiträge und Gebühren gemäss den Merkblättern zum Wasser- bzw. Abwasser-Reglement (inkl. Merkblatt Volumenberechnung).

Einreichen

Baugesuche in Ettingen laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Abteilung Bau (Anlaufstelle; Bewilligungsbehörde ist das kantonale Bauinspektorat Liestal), Kirchgasse 13, 4107 Ettingen. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Ettingen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Ettingen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.