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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Eglisau

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Eglisau braucht 9 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Eglisau, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

Kleinbauten sind freistehende Gebäude bis 50 m² Grundfläche und 4.0 m Gesamthöhe (Schrägdach 5.0 m) mit nur Nebennutzflächen (§ 2a ABV); grössere Bauten gelten als Gebäude mit den ordentlichen Massen. Das Verfahren (Anzeige- oder ordentliches Verfahren) bestimmt die Gemeinde.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Soll ein Baugesuch im Anzeigeverfahren nach § 14 BVV behandelt werden

    Soll ein Baugesuch im Anzeigeverfahren nach § 14 BVV behandelt werden, verlangt die Gemeinde: «Bitte informieren Sie sich vorgängig bei unserem Bausekretariat über die Voraussetzungen»; dafür gilt ein separates Formular.

  • Nur wenn: Bei baulichen Veränderungen wie Fassadenrenovationen an ortsbildprägenden Gebäuden im Städtli Eglisau

    Bei baulichen Veränderungen wie Fassadenrenovationen an ortsbildprägenden Gebäuden im Städtli Eglisau (Ortsbild von nationaler Bedeutung) sind Farben und Materialien nach den Richtlinien des kommunalen Farb- und Materialkonzepts zu wählen; das Baugesuch wird zusammen mit der Baudirektion des Kantons Zürich behandelt (Quelle: https://www.eglisau.ch/de/verwaltung-betriebe/online-schalter/umwelt-und-bauen/farb-und-materialkonzept/).

  • Für Strassenaufgrabungen und ähnliche Vorhaben im öffentlichen Grund ist ein separates Gesuch mit dem kommunalen Formular an die Technischen Betriebe, Obergass 17, 8193 Eglisau, einzureichen; das Merkblatt mit den allgemeinen Bedingungen für Grabarbeiten ist zu beachten (Quelle: https://eglisau.ch/de/verwaltung-betriebe/online-schalter/umwelt-und-bauen/baubewilligungen/bauarbeiten-aufgrabungen-im-oeffentlichen-grund/).

Einreichen

Zuständig ist Geschäftskreis Bau & Planung (Bausekretariat), Obergass 17, Postfach, 8193 Eglisau. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Eglisau entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Eglisau; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.