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Unterlagen für einen Abbruch in Chur
Graubünden · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Abbruch in Chur braucht 3 Unterlagen in jedem Fall und 8 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Graubünden und der Gemeinde Chur, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Dem Gesuch sind die für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizulegen. Welcher Plansatz konkret verlangt ist, bestimmen die Gemeinden unter Beachtung des übergeordneten Rechts (Art. 42 Abs. 1 und 2 KRVO) — massgeblich ist das kommunale Baugesetz.
Art. 42 Abs. 1–2 KRVO (BR 801.110)
Formulare und Nachweise
Das Baugesuch ist auf amtlichem Formular in der von der Gemeinde festgelegten Anzahl Ausfertigungen bei der Standortgemeinde einzureichen (Art. 42 Abs. 1 KRVO; Art. 92 Abs. 1 KRG).
Art. 42 Abs. 1 KRVO (BR 801.110); Art. 92 Abs. 1 KRG (BR 801.100)
Seit 1. Januar 2023 können Baugesuche über die städtische Plattform eBaugesuche Chur eingereicht werden; die Eingabe in Papierform bleibt weiterhin möglich. Die Anleitung für Baugesuche (Stand 2018/2021, also vor Einführung der Plattform) verlangt die Unterlagen 2-fach.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Bauherrschaft ist nicht Grundeigentümerin
Ist die Bauherrschaft nicht Eigentümerin des Baugrundstücks, muss die Eigentümerin bzw. der Eigentümer das Baugesuch mitunterzeichnen (Art. 89 Abs. 3 KRG).
Art. 89 Abs. 3 KRG (BR 801.100)
Nur wenn: Erschliessung über fremden Boden
Ist die Bauherrschaft nicht Eigentümerin des für die Erschliessung benötigten Bodens, sind die erforderlichen Rechte im Baugesuch nachzuweisen (Art. 89 Abs. 3 KRG).
Art. 89 Abs. 3 KRG (BR 801.100)
Nur wenn: grösseres Vorhaben oder besondere Bedeutung für das Orts-/Landschaftsbild
Für grössere Bauvorhaben und Vorhaben an Standorten mit besonderer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild kann ein Modell oder eine vergleichbare Visualisierung verlangt werden (Art. 42 Abs. 2 KRVO).
Art. 42 Abs. 2 KRVO (BR 801.110)
Nur wenn: Grundstück in Gefahrenzone oder gelbem Gefahrengebiet
Baugesuchen für Vorhaben in Gefahrenzonen und gelben Gefahrengebieten ist ein Vorprüfungsentscheid der Gebäudeversicherung des Kantons Graubünden beizulegen (Art. 42 Abs. 3 KRVO).
Art. 42 Abs. 3 KRVO (BR 801.110)
Nur wenn: Um- oder Änderungsbau
Bei Änderungen bestehender Bauten sowie bewilligter Pläne muss der Zustand vor und nach der Änderung aus den Plänen ersichtlich sein: Bestehendes grau/schwarz, Neues rot, Abzubrechendes gelb (Art. 42 Abs. 4 KRVO).
Art. 42 Abs. 4 KRVO (BR 801.110)
Nur wenn: UVP-pflichtiges Vorhaben
Bei UVP-pflichtigen Vorhaben wird der Umweltverträglichkeitsbericht zusammen mit dem Baugesuch öffentlich aufgelegt (Art. 45 Abs. 1 KRVO).
Art. 45 Abs. 1 KRVO (BR 801.110)
Nur wenn: Vorhaben braucht Zusatzbewilligungen
Gesuche für koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen (z. B. Gewässerschutz, Brandschutz) sind zusammen mit dem Baugesuch und allen Beurteilungsunterlagen bei der Gemeinde einzureichen; bestehende Gesuchsformulare sind zu verwenden (Art. 53 Abs. 1 KRVO).
Art. 53 Abs. 1 KRVO (BR 801.110); Art. 92 Abs. 1 KRG
Nur wenn: Standort ausserhalb der Bauzone
Für Vorhaben ausserhalb der Bauzone ist das BAB-Gesuch auf amtlichem Formular zusammen mit dem Baugesuch bei der Gemeinde einzureichen; sie leitet es mit begründetem Antrag an die kantonale Fachstelle weiter (Art. 87, 92 KRG; Art. 47 KRVO).
Art. 87, 92 Abs. 1 KRG (BR 801.100); Art. 47 Abs. 1 KRVO (BR 801.110)
Einreichen
Baugesuche in Chur laufen über eBaugesuche Chur (Papier weiterhin möglich). Zuständig ist Bauinspektorat (Hochbaudienste, Departement Bau Planung Umwelt), Stadthaus, Masanserstrasse 2, Postfach 820, 7001 Chur. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Chur entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Chur; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.