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Unterlagen für einen Abbruch in Bürglen (TG)
Thurgau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Abbruch in Bürglen (TG) braucht 10 Unterlagen in jedem Fall und 4 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Thurgau und der Gemeinde Bürglen (TG), je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Katasterplan mit den eingetragenen Massen der Bauten bzw. der projizierten Fassadenlinie sowie allen Grenzabständen, Baulinien, Zufahrten und Parkfeldern (§ 51 Abs. 2 Ziff. 1 PBV). Einen Massstab schreibt die PBV nicht vor; üblich ist 1:500.
Grundrisse aller Geschosse in der Regel 1:100 mit allen relevanten Aussenmassen, der projizierten Fassadenlinie im 1. Vollgeschoss und der Zweckbestimmung der Räume (§ 51 Abs. 2 Ziff. 2 PBV).
Mit dem Verlauf des massgebenden oder tiefer gelegten Terrains bis über die Grundstücksgrenzen und vollständigen Angaben zu Gesamt-, Fassaden- und Geschosshöhe, Kniestockhöhe, lichter Höhe, Strassenhöhe und Längenprofil der Garagenzufahrt (§ 51 Abs. 2 Ziff. 3 PBV). Bei Umbauten farbig: rot neu, gelb Abbruch, blau zu ersetzen (§ 51 Abs. 5 PBV).
Einschliesslich Parkfelder, Wege, Spielplätze, Freizeitflächen und Stützmauern, mit Höhenkoten des massgebenden Terrains und Bepflanzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 4 PBV).
Entwässerungsnachweis für Schmutz- und Meteorwasser gemäss dem GEP der Gemeinde (§ 51 Abs. 2 Ziff. 8 PBV).
Hinweis: Vor Einreichung des Baugesuchs aufzustellen; die Gemeindebehörde kann Abbrüche und geringfügige Vorhaben davon befreien.
Vor Einreichung des Baugesuchs sind Visiere aufzustellen, die Standort und Dimension des Vorhabens bezeichnen; sie bleiben bis zum rechtskräftigen Entscheid stehen (§ 101 PBG).
§ 101 Abs. 1 PBG; § 107 Abs. 1 PBG
Formulare und Nachweise
Das Baugesuch ist mit dem ausgefüllten kantonalen Formular und den weiteren Unterlagen mindestens dreifach, ausserhalb der Bauzonen vierfach bei der Gemeinde einzureichen, soweit keine elektronische Eingabe erfolgt (§ 51 Abs. 1 PBV, § 100 PBG).
Hinweis: Jedem Baugesuch beizulegen, bei dem Aushub oder Bodenaushub anfällt, auch wenn dieser vor Ort verbleibt.
Kantonales Standardformular zu Aushub, belastetem Material und Entsorgung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV).
§ 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV; Formular Deklaration Erdarbeiten
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Massgebend für die Beurteilung ist das revidierte Baureglement der Politischen Gemeinde Bürglen, Stand 1. März 2026 (inkl. Anhang), abrufbar unter https://www.buerglen-tg.ch/public/upload/assets/2533/2026_Baureglement%20(2).pdf.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist.
Soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist (§ 51 Abs. 2 Ziff. 5 PBV). In besonderen Fällen können zusätzlich ein Modell oder Farb- und Materialmuster verlangt werden (§ 51 Abs. 4 PBV).
§ 51 Abs. 2 Ziff. 5 PBV
Nur wenn: bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten
Emissionserklärung nach Art. 12 LRV (§ 51 Abs. 2 Ziff. 10 PBV) und Angaben nach Art. 34 LSV (Ziff. 11), jeweils bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten.
Nur wenn: In der Gefahrenzone, wenn der Objektschutznachweis sicherstellen muss, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind.
In der Gefahrenzone nur bewilligungsfähig, wenn mit Massnahmen nach dem kantonalen Leitfaden sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind (§ 51 Abs. 2 Ziff. 14 i. V. m. § 21 PBV). Einen separaten Erdbebennachweis kennen PBG und PBV nicht.
§ 51 Abs. 2 Ziff. 14 i.V.m. § 21 Abs. 1 PBV
Nur wenn: bei Übertragung von Nutzungsziffern zwischen Parzellen
Bürglen stellt im Online-Schalter der Bauverwaltung neben der Vereinbarung Herabsetzung Grenzabstand auch ein Formular «Vereinbarung Nutzungstransfer» bereit (bei Übertragung von Nutzungsziffern zwischen Parzellen einzureichen).
Einreichen
Baugesuche in Bürglen (TG) laufen über Papier. Zuständig ist Bauverwaltung, Mühlestrasse 2, 8575 Bürglen TG. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Bürglen (TG) entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Bürglen (TG); im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.