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Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Brütten
Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Brütten braucht 13 Unterlagen in jedem Fall und 11 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Brütten, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
§ 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Bei Umbauten sind abzubrechende Teile gelb und neue rot zu bezeichnen, auch auf Revisionsplänen für Änderungen. Die Gemeinde nennt das ausdrücklich in ihren Hinweisen an die Bauherrschaft.
Formulare und Nachweise
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
§ 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn die Baufreigabe schriftlich erteilt ist. Voraussetzung ist, dass sämtliche Vorbehalte, Auflagen und Bedingungen der Baubewilligung erfüllt und allfällige Rekurse oder privatrechtliche Einsprachen erledigt sind.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4
Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
§ 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV
Nur wenn: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV
Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
§ 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz
Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
§ 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV
Nur wenn: wenn ein Anschluss an die Kanalisation erstellt oder geändert wird
Die Gemeinde verlangt ein eigenes Anschlussgesuch mit Grundbuchplankopie, Kanalisationsplan (Grundriss) und Längenprofil der Anschlussleitung. Ausserhalb der Bauzone in erhöhter Zahl.
Nur wenn: wenn ein Wasseranschluss erstellt oder geändert wird
Eigenes Anschlussgesuch der Wasserversorgung mit Grundbuchplankopie und Grundrissplänen.
Nur wenn: bei Neu- und Umbauten
Bei Neu- und Umbauten ist die Erfüllung der Schutzraumbaupflicht abzuklären, mit Grundbuchplankopie, Grundrissen, Schnitten und dem Nachweis der Schutzraumbelüftung.
Nur wenn: wenn eine Feuerungsanlage erstellt oder ersetzt wird
Für Erstellung oder Ersatz einer Feuerungsanlage ein eigenes Gesuch mit Grundbuchplankopie, Grundrissen und Schnitten.
Nur wenn: wenn eine Tankanlage, ein Gebindelager oder ein Umschlagplatz erstellt wird
Kleintankanlagen bis 4000 Liter und Tankanlagen ab 4000 Liter brauchen je ein eigenes Gesuch, dazu Grundbuchplankopie, Grundrisse und Schnitte.
Einreichen
Baugesuche in Brütten laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hoch- und Tiefbauamt, Brüelgasse 5, 8311 Brütten. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Brütten entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Brütten; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.