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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Bremgarten (AG)
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Bremgarten (AG) braucht 6 Unterlagen in jedem Fall und 3 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Bremgarten (AG), je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Für bewilligungspflichtige Vorhaben ist bei der Bauverwaltung ein Baugesuch einzureichen; die Baugesuchsformulare werden bei der Abteilung Bau bezogen (kein Download-Merkblatt online).
Die Bauherrschaft ist für die Profilierung zuständig; erst wenn das Baugespann durch die Abteilung Bau kontrolliert ist, wird das Gesuch im Bremgarter Bezirks-Anzeiger publiziert und 30 Tage aufgelegt.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Nur wenn: Je nach Lage und Art des Bauvorhabens (insbesondere in der Altstadt)
Je nach Lage und Art des Bauvorhabens (insbesondere in der Altstadt) wird das Gesuch der Bau- und/oder der Altstadtkommission zur Begutachtung unterbreitet; der Stadtrat entscheidet auf deren Antrag.
Einreichen
Baugesuche in Bremgarten (AG) laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Bau, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Bremgarten (AG) entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Bremgarten (AG); im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.