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Unterlagen für eine Anlage in Baden

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Baden braucht 9 Unterlagen in jedem Fall und 10 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Baden, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Aktueller Katasterplan im Massstab 1:500, vermasst und unterschrieben, zweifach, mit rot eingezeichnetem Projekt (Bezug via geoPro Suisse Baden).

  • Vermasste und unterschriebene, gefalzte Pläne (Grundrisse, Schnitte, Fassadenansichten) in der Regel 1:100; Darstellung in gelb (Abbruch), rot (neu) und schwarz (bestehend) gemäss SIA 400:2000.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Das städtische Baugesuchsformular ist elektronisch auszufüllen, auszudrucken und der Abteilung Bau zweifach mit den nötigen Unterschriften einzureichen; bei Vertretung ist eine schriftliche Vollmacht beizulegen.

  • Nebst den physischen Dokumenten muss das Baugesuch vollständig in digitaler Form eingereicht werden (per E-Mail an bau@baden.ch, Transfer-Link oder Datenträger); kantonale Unterlagen sind ausschliesslich digital einzureichen.

  • Die Gebühren für die Behandlung von Baugesuchen richten sich nach dem kommunalen Gebührenreglement zur BNO (GR BNO; KER 700.102).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Berechnung des Wohnflächenanteils gemäss Tabelle unter § 6 Abs. 1 BNO Baden inkl. Schema, zweifach.

  • Kommunales Formular zur Berechnung der Investitionsgebühren (Erschliessungsabgaben), einfach einzureichen.

  • Nur wenn: Für Aussenbewirtschaftungen

    Für Aussenbewirtschaftungen (z. B. Gastro-Aussenflächen) ist eine Lärmprognose zweifach einzureichen.

  • Nur wenn: Soll eine Ausnahmebewilligung nach § 67/67a BauG erteilt werden

    Soll eine Ausnahmebewilligung nach § 67/67a BauG erteilt werden, ist ein schriftlich begründetes Gesuch zweifach einzureichen.

  • Nur wenn: Im vereinfachten Verfahren

    Im vereinfachten Verfahren nach § 61 BauG können die direkten Parzellen-Anstösser (Eigentümer und Mieter) auf den Plänen mitunterzeichnen; liegen alle Unterschriften vor, entfällt das Abwarten der 30-tägigen Frist.

  • Nur wenn: bei mehr als 200 m³ Bauabfällen oder wenn das Objekt vor 1990 erstellt wurde und umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe zu erwarten sind

    Entsorgungskonzept erforderlich bei mehr als 200 m³ Bauabfällen oder wenn das Objekt vor 1990 erstellt wurde und umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe zu erwarten sind.

  • Nur wenn: Liegt das Bauprojekt in einem gefährdeten Gebiet

    Liegt das Bauprojekt in einem gefährdeten Gebiet, ist eine Selbstdeklaration oder ein Hochwasserschutznachweis einzureichen.

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Bau, Rechtsetzung und Bewilligungen, Rathausgasse 5, 5401 Baden. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Baden entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Baden; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.