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Unterlagen für einen Umbau in Andermatt

Uri · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Umbau in Andermatt braucht 4 Unterlagen in jedem Fall und 2 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Uri, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Dem Gesuch sind die für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizulegen. Welcher Plansatz konkret verlangt ist, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde — Uri kennt keinen kantonalen Unterlagenkatalog.

    Art. 102 Abs. 1 PBG (RB 40.1111); kommunale BZO

Formulare und Nachweise

  • Das Baugesuch ist mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen bei der Baubehörde der Standortgemeinde einzureichen; behandelt wird es, sobald es formell richtig und vollständig ist (Art. 102 Abs. 1 und 3 PBG).

    Art. 102 Abs. 1 und 3 PBG (RB 40.1111)

  • Vor Beginn der Einsprache- und Auflagefrist sind Profile aufzustellen; sie dürfen erst nach rechtskräftigem Entscheid entfernt werden. Im vereinfachten Verfahren kann die Baubehörde von der Profilierungspflicht entbinden (Art. 104 PBG).

    Art. 103 Abs. 4, Art. 104 PBG (RB 40.1111)

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Bauherrschaft ist nicht Grundeigentümerin

    Ist die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller nicht Eigentümerin bzw. Eigentümer des Baugrundstücks, ist die rechtmässige Einreichung zu belegen — insbesondere durch Unterschrift der Eigentümerschaft oder einen genügenden Rechtsausweis (Art. 102 Abs. 2 PBG).

    Art. 102 Abs. 2 PBG (RB 40.1111)

  • Nur wenn: Neubauten und wesentliche Änderungen von Gebäuden in lärmbelasteten Gebieten, wenn die Aussenlärmbelastung den Immissionsgrenzwert überschreitet.

    Nachweis, dass die Immissionsgrenzwerte bei Räumen für den längeren Aufenthalt von Personen eingehalten sind.

    ARE Uri, Merkblatt Baugesuche einreichen, Version 1.2, S. 13

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Andermatt entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Andermatt; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.