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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Affoltern am Albis

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Affoltern am Albis braucht 13 Unterlagen in jedem Fall und 2 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Affoltern am Albis, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

Kleinbauten sind freistehende Gebäude bis 50 m² Grundfläche und 4.0 m Gesamthöhe (Schrägdach 5.0 m) mit nur Nebennutzflächen (§ 2a ABV); grössere Bauten gelten als Gebäude mit den ordentlichen Massen. Das Verfahren (Anzeige- oder ordentliches Verfahren) bestimmt die Gemeinde.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Bestehende Bauten schwarz, Neu- und Umbauten rot, abzubrechende Teile gelb darzustellen.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Seit 1. November 2025 erfolgt die Einreichung ausschliesslich elektronisch über eBaugesucheZH.

  • Aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als 1 Jahr, erhältlich beim Notariat.

  • Die Pläne sind von den Gesuchstellenden bzw. Bevollmächtigten, den Projektverantwortlichen und allen Grundeigentümern zu unterzeichnen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

Einreichen

Baugesuche in Affoltern am Albis laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau und Umwelt, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Affoltern am Albis entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Affoltern am Albis; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.