Würenlingen
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Baugesuchs-Dossier · Würenlingen
Checkliste · kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Würenlingen)
Gesuchsunterlagen sind von Bauherrschaft und Projektverfasser unterzeichnet und datiert 2-fach einzureichen; Pläne fachmännisch nach SIA 400 mit Titel, Nordpfeil, Massstab und Parzellennummern, auf DIN A4 gefaltet.
Aktuelle Grundbuchplankopie vom Kreisgeometer, 1:500 (ausnahmsweise 1:1000), mit rot eingezeichnetem Projekt und allen Abständen zu Nachbarparzellen, Strassen, Gewässern, Wäldern und Nachbargebäuden in Masszahlen.
Grundrisse aller Stockwerke, sämtliche Aussenansichten, Quer-/Längsschnitte 1:100 oder 1:50 sowie Längsschnitt durch Garagenausfahrten (Garagentor bis Strassengrenze); Kellergrundriss mit dimensionierten Leitungen bis zu den Hauptleitungsanschlüssen. Farbkonvention bei Umbauten: schwarz/grau, gelb, rot.
Entwässerungsplan mit vollständigen Angaben (Schmutz-, Meteor-, Sickerwasser) gemäss Abwasserreglement, plus Werkleitungsplan Wasser/Elektrizität/Telefon-TV (Situation 1:500, Kellergrundriss 1:100/1:50; bestehende Leitungen schwarz, neue rot).
Aktueller Auszug aus dem Grundbuch der Gemeinde Würenlingen, beim Grundbuchamt Baden zu beziehen.
Ausnützungsziffer-Berechnung und kubische Berechnung mit Plannachweis nach SIA 416.
Für Mehrfamilienhäuser Parkplatzberechnung gemäss VSS-Norm SN 40 281, ggf. mit separatem Plannachweis über Parkplätze und Erschliessung inkl. Entwässerungsangaben.
Konstruktionsbeschrieb der Wohnungstrennwände und -decken inkl. Rohdichte (kg/m3) zur Kontrolle der Schallisolationswerte gemäss SIA 181.
In den Dorfzonen ist ein Farb- und Materialkonzept einzureichen; für die Prüfung durch den Fachberater Ortsbild ist ein zusätzlicher Plansatz erforderlich (vorgängige Besprechung empfohlen, vgl. auch Merkblatt Bauen in Dorfzonen).
Bei Sanierungs- oder Umbaukosten über Fr. 50'000 sind Kanalfernsehaufnahmen der Kanalisation mit allfälligem Sanierungskonzept einzureichen.
Gebäude mit vier und mehr Wohneinheiten sowie öffentlich zugängliche Bauten müssen hindernisfrei gebaut werden; für die Prüfung durch Procap ist ein zusätzlicher Plansatz einzureichen.
Mit Formular der Aargauischen Gebäudeversicherung einzureichen, sofern das Vorhaben gemäss Gefahrenkarte Hochwasser im Gefahrenbereich liegt.
Gesuchsformulare 'Projektgenehmigung für Pflichtschutzräume' oder 'Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe' zur Weiterleitung an die kantonale Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz.
Genaue Angaben zu Betrieb (Arbeitsplätze, Besucherfrequenz, Lagergut, Abfälle, Materialumschlag); zusätzlich ist via Bauverwaltung die Genehmigung des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) einzuholen.
Für Gesuche mit kantonaler Bewilligung/Zustimmung ist zusätzlich der kantonale Baugesuchsumschlag der Abteilung für Baubewilligungen mit der entsprechenden Anzahl Plansätze gemäss den Checklisten im Gesuchsformular einzureichen.
Reglemente · Gemeinde Würenlingen
Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.
Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)
Karten
Verfahren · Kanton Aargau
Eingabeweg: eBau Aargau
Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).
In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.
Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.
Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.
Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.