Volketswil
Ausnützungsziffer in Volketswil
Die Ausnützungsziffer ist in Volketswil in 8 von 11 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.3 bis 0.9. Rechtsgrundlage ist meist Art. 14bis der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| W1/30 | ≤ 0.3 | Art. 14bis, S. 11 |
| W2/30 | ≤ 0.3 | Art. 14bis, S. 11 |
| W2/35 | ≤ 0.35 | Art. 14bis, S. 11 |
| W2/45 | ≤ 0.45 | Art. 14bis, S. 11 |
| W3/55 | ≤ 0.55 | Art. 14bis, S. 11 |
| WG2/45 | ≤ 0.45 | Art. 14bis, S. 11 |
| WG3/55 | ≤ 0.55 | Art. 14bis, S. 11 |
| Z | ≤ 0.9 | Art. 14bis, S. 11 |
Extrahiert aus der BZO Volketswil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Volketswil?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.3 bis 0.9, festgelegt in 8 von 11 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Volketswil?
Meist in Art. 14bis der Bau- und Zonenordnung Volketswil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.