Villmergen
Vollgeschosse in Villmergen
Die Zahl der Vollgeschosse ist in Villmergen in 1 von 6 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 2 Vollgeschosse. Rechtsgrundlage ist meist Art. 23 der Bau- und Zonenordnung.
Die Zahl der Vollgeschosse begrenzt, wie viele volle Geschosse ein Gebäude haben darf. Dach-, Attika- und Untergeschosse zählen je nach Reglement nicht oder nur unter Bedingungen mit.
| Zone | Vollgeschosse | Fundstelle |
|---|---|---|
| Landwirtschaftszone | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 23, S. 19 |
Extrahiert aus der BZO Villmergen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 23 im Wortlaut, Seite 19
§ 23 Bauten in der Landwirtschaftszone 1 Für alle Bauten und Anlagen ist ein — in Abwägung sämtlicher betroffener Bauten in der Landwirtschafts- zone Interessen — optimaler Standort zu wählen. Sie haben sich unter Wahrung der betrieblichen Erfordernisse in Bezug auf Ausmass, Gestaltung, Stellung sowie Bepflanzung gut in die Landschaft einzufügen. 2 Für Wohngebäude sind zwei Vollgeschosse erlaubt. Im Übrigen werden Baumasse und Abstände vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der tat- sächlichen Verhältnisse und der bau- und feuerpolizeilichen sowie wohnhy- gienischen Erfordernisse festgelegt. Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand aus der halben Gebäudehöhe, mindestens aber 4 m. 3 In der Landwirtschaftszone gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 20 BNO Gemeinde Villmergen 3.3 Speziallandwirtschaftszone
Häufige Fragen
Wie gross ist die Zahl der Vollgeschosse in Villmergen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 2 Vollgeschosse, festgelegt in 1 von 6 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Zahl der Vollgeschosse in der Bauordnung Villmergen?
Meist in Art. 23 der Bau- und Zonenordnung Villmergen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.