Urtenen-Schönbühl
Gebäudetiefe in Urtenen-Schönbühl
Die Gebäudetiefe ist in Urtenen-Schönbühl in 5 von 21 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 12 m bis 30 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 50 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gebäudetiefe ist das Mass, das ein Gebäude ab der Baulinie in die Tiefe des Grundstücks reichen darf.
| Zone | Gebäudetiefe | Fundstelle |
|---|---|---|
| W1 | ≤ 12 m | Art. 50, S. 20 |
| W2 | ≤ 14 m | Art. 50, S. 20 |
| W3 | ≤ 15 m | Art. 50, S. 20 |
| W4 | ≤ 15 m | Art. 50, S. 20 |
| ZSF 3 | ≤ 30 m | Art. 722, S. 33 |
Extrahiert aus der BZO Urtenen-Schönbühl (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gebäudetiefe in Urtenen-Schönbühl?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 12 m bis 30 m, festgelegt in 5 von 21 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gebäudetiefe in der Bauordnung Urtenen-Schönbühl?
Meist in Art. 50 der Bau- und Zonenordnung Urtenen-Schönbühl, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.
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