Urdorf
Checkliste Baugesuch · Urdorf
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Gemeindespezifische Anforderungen (Urdorf)
Darstellbare Vorhaben im ordentlichen Verfahren sind vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken. Fehlt die Aussteckung bis spätestens am Publikationstag, entscheidet die Bauabteilung über eine Wiederholung der Publikation auf Kosten der Bauherrschaft.
Gemäss Einführungsmitteilung (Stand Jan. 2021) sind bei elektronischer Eingabe über eBaugesucheZH bis zur vollständigen Digitalisierung weiterhin drei Papierexemplare der unterschriebenen Dokumente sowie handschriftlich unterzeichnete Empfangsbestätigungen einzureichen.
Die vorläufigen Behandlungsgebühren (Tarif ab 1.1.2022 gemäss GRB vom 11.10.2021) werden bei der Vorprüfung erhoben, sind innert 30 Tagen zu begleichen und gelten als Akontozahlung; die Rechnung liegt in der Regel der Eingangsbestätigung bei.
Das Baudepot (baurechtliche, nichtbaurechtliche sowie Wasser-/Abwasser-Anschlussgebühren) ist in der Regel vor Baubeginn zu leisten und Bestandteil für den Erhalt der schriftlichen Baufreigabe.