St. Moritz
Gebäudeabstand in St. Moritz
Der Gebäudeabstand ist in St. Moritz in 1 von 9 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 83 der Bau- und Zonenordnung.
Der Gebäudeabstand ist der Mindestabstand zwischen zwei Gebäuden. Er ergibt sich oft aus der Summe der Grenzabstände, das Reglement kann ihn eigenständig festlegen.
Extrahiert aus der BZO St. Moritz. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 83 im Wortlaut, Seite 34
Art. 83 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 1 Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für öffentliche oder öffentlichen Interessen dienenden Bauten und Anlagen bestimmt. 34 Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 995 vom 1. Dezember 2020 35 Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 557 vom 10. Mai 2005 Seite 34/73 2 Gegenüber angrenzenden Zonen gelten sinngemäss deren Grenz- und Gebäude- abstände, mindestens aber von 2,5 m bzw. 5 m. Die übrigen Zonenvorschriften der angrenzenden Zonen sind bei der Erstellung von Bauten und Anlagen angemessen zu berücksichtigen. 3 Vorbehalten bleibt im Bereich der ZöBA Ludains die Sonderregelung in der Verord- nung zum Uferschutz-Zonenplan vom 26. September 1954.
Häufige Fragen
Wie gross ist der Gebäudeabstand in St. Moritz?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 5 m, festgelegt in 1 von 9 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der Gebäudeabstand in der Bauordnung St. Moritz?
Meist in Art. 83 der Bau- und Zonenordnung St. Moritz, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.