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Spreitenbach

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Baugesuchs-Dossier · Spreitenbach

BZO-Stand: 18.05.2022 · 25 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)Pflicht

Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

Bemerkung:
2Begründungen, Unterlagen und Pläne zum BauvorhabenPflicht

Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

Bemerkung:
3EnergienachweisPflicht

Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

Bemerkung:
4Bauprofile (Profilierung)Pflicht

Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

Bemerkung:
5Konformitätserklärung erdbebengerechte Bauweisebedingt

Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

Bemerkung:
6Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

Bemerkung:
7Digitale Einreichung via eBaubedingt

In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

Bemerkung:
8Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
9Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Spreitenbach)

10Kommunales Baugesuchsformular 3-fachPflicht

Das kommunale Baugesuchsformular (Word-Vorlage auf spreitenbach.ch) ist bei jeder Baueingabe 3-fach einzureichen.

Bemerkung:
11Baueingabepläne massstabsgetreu 3-fachPflicht

Massstabsgetreue Baueingabepläne sind generell 3-fach einzureichen.

Bemerkung:
12Aktueller GrundbuchauszugPflicht

Bei jeder Baueingabe ist ein aktueller Grundbuchauszug (1 Exemplar) beizulegen.

Bemerkung:
13BZ/AZ-Berechnung mit Planschema 2-fachbedingt

Bei Relevanz von Ausnützung/Baumasse (§ 6 Abs. 1 BNO) ist die BZ/AZ-Berechnung mit Planschema 2-fach einzureichen.

Bemerkung:
14Grünflächenberechnung mit Schema 2-fachbedingt

Bei Grünflächenrelevanz (§ 6 Abs. 1 BNO) ist eine Grünflächenberechnung mit Schema 2-fach einzureichen.

Bemerkung:
15Dienstbarkeitsverträge bei Näher-/Grenzbaurechtbedingt

Bei Näher- oder Grenzbaurecht (§ 47 Abs. 2 BauG beachten) sind die Dienstbarkeitsverträge 2-fach einzureichen.

Bemerkung:
16Farb- und Materialkonzept 2-fachbedingt

Für die Material- und Farbgestaltung ist das kommunale Farb- und Materialkonzept-Formular 2-fach einzureichen (Formular auf spreitenbach.ch).

Bemerkung:
17Parkplatzberechnung und Katasterplan bei Parkplätzenbedingt

Beim Bau von Parkplätzen sind Parkplatzberechnung und aktueller Katasterplan je 2-fach einzureichen.

Bemerkung:
18Nachweis energetische Massnahmen 3-fachbedingt

Bei Heizung/Energieträger-Relevanz ist der Nachweis der energetischen Massnahmen 3-fach einzureichen (Formulare auf spreitenbach.ch).

Bemerkung:
19Kanalisationsplan 2-fachbedingt

Bei Kanalisationsrelevanz ist der Kanalisationsplan 2-fach einzureichen.

Bemerkung:
20Formular Hochwasser 2-fachbedingt

Bei Hochwassergefährdung (vorgängig abzuklären) ist das Formular Hochwasser 2-fach einzureichen.

Bemerkung:
21Schallschutznachweis 2-fachbedingt

Bei Lärmschutzrelevanz (§ 63 BNO) ist ein Schallschutznachweis 2-fach einzureichen.

Bemerkung:
22Begründung bei Ausnahmebewilligung 2-fachbedingt

Für Ausnahmebewilligungen (Voraussetzungen § 67 BauG) ist eine Begründung 2-fach einzureichen.

Bemerkung:
23Grabenaufbruchformular bei öffentlichem Raumbedingt

Bei Grabenaufbruch in öffentlichem Raum sind Grabenaufbruchformular und aktueller Katasterplan je 2-fach einzureichen (Formular auf spreitenbach.ch).

Bemerkung:
24Schutzraumeingabe / Ersatzabgabebedingt

Die Schutzraumeingabe bzw. Ersatzabgabe ist in der Checkliste als möglicher Bestandteil des Gesuchsdossiers aufgeführt.

Bemerkung:
25Zustimmung Nachbarn (kommunales Formular)bedingt

Für das vereinfachte Verfahren stellt die Gemeinde ein eigenes Formular «Zustimmung Nachbarn» bereit (Word-Vorlage auf spreitenbach.ch).

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Spreitenbach

https://spreitenbach.tlex.ch/api/de/versions/167/pdf_file

Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)

Baugesetz (BauG)SAR 713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.121

Karten

https://apps.geo.ag.ch/oereb/client/
https://www.ag.ch/app/agisviewer4/v1/agisviewer.html

Verfahren · Kanton Aargau

1Profile aufstellen§ 60 Abs. 3 BauG

Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).

2Einreichung

In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.

3Publikation & Auflage30 Tage§ 60 Abs. 2 BauG

Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.

4Einwendung30 Tage§ 60 Abs. 2, § 4 BauG

Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.

5Bauentscheid§ 5 BauG

Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.

https://www.ag.ch/de/themen/planen-bauen/baubewilligungen/ebau-aargau

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleAbteilung Planung und Bau
AdresseBahnhofstrasse 2, 8957 Spreitenbach
Telefon056 552 92 20
E-Mailplanungundbau@spreitenbach.ch
SchalterzeitenMo 08.30–11.30, 13.30–18.30; Di–Do 08.30–11.30, 13.30–16.00; Fr 08.30–15.00
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.spreitenbach.ch/verwaltung/planung-und-bau/. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.