← alle Gemeinden
Wappen der Gemeinde Silenen

Silenen

Baugesuch prüfen →
Im PDF enthalten

Der Browserdruck erzeugt das PDF: im Druckdialog «Als PDF sichern» wählen. Unten steht genau das Blatt, das gedruckt wird.

Baugesuchs-Dossier · Silenen

6 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuch mit Angaben und UnterlagenPflicht

Das Baugesuch ist mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen bei der Baubehörde der Standortgemeinde einzureichen; behandelt wird es, sobald es formell richtig und vollständig ist (Art. 102 Abs. 1 und 3 PBG).

Bemerkung:
2Projektpläne und BeurteilungsunterlagenPflicht

Dem Gesuch sind die für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizulegen. Welcher Plansatz konkret verlangt ist, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde — Uri kennt keinen kantonalen Unterlagenkatalog.

Bemerkung:
3Nachweis der Berechtigungbedingt

Ist die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller nicht Eigentümerin bzw. Eigentümer des Baugrundstücks, ist die rechtmässige Einreichung zu belegen — insbesondere durch Unterschrift der Eigentümerschaft oder einen genügenden Rechtsausweis (Art. 102 Abs. 2 PBG).

Bemerkung:
4Profilierung (Baugespann)Pflicht

Vor Beginn der Einsprache- und Auflagefrist sind Profile aufzustellen; sie dürfen erst nach rechtskräftigem Entscheid entfernt werden. Im vereinfachten Verfahren kann die Baubehörde von der Profilierungspflicht entbinden (Art. 104 PBG).

Bemerkung:
5Lärmgutachtenbedingt

Nachweis, dass die Immissionsgrenzwerte bei Räumen für den längeren Aufenthalt von Personen eingehalten sind.

Bemerkung:
6Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Silenen

https://webgis.lisag.ch/PDF/Nutzungsplanung/1216_BZO_Silenen.pdf

Übergeordnetes Recht (Kanton Uri)

https://rechtsbuch.ur.ch/data/40.1111/de
https://rechtsbuch.ur.ch/data/40.1115/de

Karten

https://oereb.ur.ch/
https://geo.ur.ch/

Verfahren · Kanton Uri

1EinreichungArt. 102 PBG

Baugesuch mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen bei der Baubehörde der Standortgemeinde; wer nicht Eigentümer ist, belegt die Berechtigung (Unterschrift oder Rechtsausweis). Behandelt wird es, sobald es vollständig ist.

2ProfilierungArt. 103 Abs. 4, Art. 104 PBG

Vor Beginn der Auflage- und Einsprachefrist sind Profile aufzustellen; im vereinfachten Verfahren kann die Baubehörde davon entbinden.

3Auflage & PublikationArt. 103 Abs. 1 und 2 PBG

Öffentliche Auflage während der Einsprachefrist; Auskündung im kantonalen Amtsblatt mit Bauherrschaft, Ort und Zweck des Vorhabens.

4Einsprache20 TageArt. 103 Abs. 3 PBG

Öffentlich-rechtliche Einsprache bei der Baubehörde während der Auflage.

5Entscheid2–4 MonateArt. 105 Abs. 2 und 3 PBG

Die Baubehörde entscheidet spätestens innert zwei Monaten ab formell richtigem, vollständigem Gesuch; sind kantonale Entscheide nötig, verlängert sich die Frist um zwei Monate. Kann sie die Frist nicht halten, begründet sie das vor Ablauf und nennt einen neuen Termin.

6Baubeginn1 JahrArt. 110 Abs. 2 und 3 PBG

Die Bewilligung erlischt, wenn nicht innert eines Jahres seit Rechtskraft begonnen wird oder die Arbeiten länger als ein Jahr ruhen; Verlängerung aus wichtigen Gründen höchstens um ein Jahr.

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), RB 40.1111), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Noch keine Kontaktdaten erfasst.

Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.