Seon
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Baugesuchs-Dossier · Seon
Checkliste · kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Seon)
Baugesuchumschlag und alle Unterlagen sind 2-fach und unterschrieben einzureichen, zusätzlich digital (für interne Bearbeitung und kantonale Amtsstellen wie das BVU).
Situationsplan 1:500 auf Basis der Agis-Onlinekarten Aargau; Abstände des projektierten Gebäudes zu Grenzen und Nachbargebäuden sind in Masszahlen einzutragen.
Grundrisse aller Stockwerke, sämtliche Fassaden sowie Quer- und Längsschnitte je 1:100; in Fassaden und Schnitten sind gewachsenes und projektiertes Terrain mind. 1 m ins Nachbargrundstück hinein anzugeben.
Umgebungsplan mit Bepflanzung und Terrainschnitten, z.B. bei Mauern und Einfriedungen.
Bei Garagen: Längsschnitte durch die Garagenausfahrt vom Garagentor bis in die angrenzende Strasse.
Detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer und der Baukosten; Volumen nach SIA 416 oder 116.
Entwässerungsplan bis zum Anschluss an den Hauptkanal mit vollständigen Angaben zu Schmutz-, Meteor- und Sickerwasser inkl. Leitungsdimensionierungen, Gefälle- und Höhenangaben.
Leitungsanschlüsse für Elektrizität, Kanalisation und Wasser sind vor Baubeginn mit den Werken (TBS AG) festzulegen und im Situationsplan einzuzeichnen; zusätzlich ist das kommunale Werke-Formular einzureichen (https://www.seon.ch/public/upload/assets/5292/Anschluesse_TBSAG.pdf).
Formular baulicher Zivilschutz (Formular zur Leistung einer Ersatzabgabe) als zusätzliche Unterlage gemäss Merkblatt.
Parkplatzberechnung für Auto und Velo gemäss VSS-Norm inkl. Einzeichnung der Abstellplätze in den Plänen.
Sichtzonen sind gemäss kantonalem Merkblatt «Sicht im Strassenraum» in den Plänen einzuzeichnen.
Je nach Vorhaben: Brandschutzplan (ev. kantonales Gesuchsformular), Hochwasserschutznachweis (kantonales Formular), Lärmschutznachweise (z.B. Wärmepumpen, Schallschutz MFH) sowie AWA-Beschreibungsformular bei Gewerbebauten.
Alle Eingabepläne farbig markieren: bestehende Bauteile grau/schwarz, Abbruch gelb, Neubauteile rot; jeder Plan mit Bauvorhaben, Datum und Unterschrift von Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser.
Bei Unterschreitung von Grenzabständen ist eine einfache schriftliche Vereinbarung oder ein Dienstbarkeitsvertrag vorzulegen.
Bauprofile müssen vor der öffentlichen Auflage ohne vorherige Aufforderung gestellt sein; die Erdgeschosskote ist gut sichtbar zu bezeichnen, das Aufstelldatum wird im Formular abgefragt.
Bei Neubauten und Änderungen von EFH/MFH ist die integrierte Gebäude- und Wohnungserhebung auszufüllen (Gebäudedaten, Energie/Heizung, Wohnungsliste).
Bei Reklamen: Formularseite 4 ausfüllen; abzugeben sind Situationsplan 1:500 mit eingezeichneter Reklame, Fassadenansicht (Plan oder Foto), Farbfotos der aktuellen Situation und Strasse im Bereich ±30 m sowie Reklamelayout als Fotomontage.
Reglemente · Gemeinde Seon
Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.
Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)
Karten
Verfahren · Kanton Aargau
Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).
In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.
Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.
Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.
Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.