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Rupperswil

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Baugesuchs-Dossier · Rupperswil

19 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)Pflicht

Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

Bemerkung:
2Begründungen, Unterlagen und Pläne zum BauvorhabenPflicht

Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

Bemerkung:
3EnergienachweisPflicht

Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

Bemerkung:
4Bauprofile (Profilierung)Pflicht

Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

Bemerkung:
5Konformitätserklärung erdbebengerechte Bauweisebedingt

Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

Bemerkung:
6Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

Bemerkung:
7Digitale Einreichung via eBaubedingt

In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

Bemerkung:
8Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
9Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Rupperswil)

10Kombiniertes Baugesuch mit Werkanschlussgesuchen, im DoppelPflicht

Das kommunale Formular ist zugleich Gesuch um Anschluss an Kanalisation, Wasser-, Strom- und Fernwärmeversorgung (Zutreffendes ankreuzen) und ist im Doppel einzureichen, unterschrieben von Bauherr/Bevollmächtigtem, Grundeigentümer, Projektverfasser und verantwortlichem Bauleiter.

Bemerkung:
11Grundbuchplan 3-fach (amtliche Katasterkopie)Pflicht

Der Grundbuchplan (amtliche Katasterkopie) ist in 3 Exemplaren beizulegen.

Bemerkung:
12Baupläne im Doppel 1:100Pflicht

Baupläne im Doppel im Massstab 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte).

Bemerkung:
13Situationsplan Wasseranschluss und Kanalisationsanschluss im DoppelPflicht

Situationsplan mit Wasseranschluss und Anschluss an die Kanalisation ist im Doppel einzureichen.

Bemerkung:
14Detaillierte AZ-Berechnung mit BerechnungsschemaPflicht

Detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer; das Berechnungsschema (Summe aller nutzbaren Brutto-Geschossflächen / reine Grundstückfläche) ist beizulegen, sofern die AZ nicht in der Bau- und Zonenordnung enthalten ist.

Bemerkung:
15Eingabe baulicher Zivilschutz (Schutzraumprojekt 1:50, 2-fach)bedingt

Eingabe baulicher Zivilschutz: Baugesuchsprojekt 1-fach, Schutzraumprojekt im Massstab 1:50 2-fach.

Bemerkung:
16Baukostenschätzung nach SIA-NormenPflicht

Baukostenschätzung (approximativ, ohne Land, inkl. Umgebungsarbeiten), aufgrund der kubischen Berechnung nach SIA-Normen; das Berechnungsschema ist beizulegen.

Bemerkung:
17Zusätzliche Plansätze mit Formular der kantonalen Koordinationsstellebedingt

Vollständige Anzahl Plansätze inkl. speziellem Formular der kantonalen Koordinationsstelle, notwendig bei Bauten an Kantonsstrassen, Bächen/Flüssen, ausserhalb des Baugebiets sowie bei Industrie- und Gewerbebauten.

Bemerkung:
18Weitere Beilagen (Tankanlagen, Lärmschutz, Fernwärme, Brandschutz, Ausnahmen)bedingt

Je nach Vorhaben: Gesuch für Ölfeuerungs-, Gas- und Tankanlagen, Nachweis der Wärmedämmung, Nachweis des Lärmschutzes, Anschlussbegehren für die Fernwärmeversorgung, Gesuch für die kommunale/kantonale Brandschutzbewilligung sowie schriftliche Begründung von Ausnahmebewilligungen.

Bemerkung:
19Profile aufgestellt und Grenzsteine freigelegt bzw. rekonstruiertPflicht

Im Formular ist zu bestätigen, ab wann die Profile aufgestellt und die Grenzsteine freigelegt oder durch den Grundbuchgeometer rekonstruiert worden sind.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Rupperswil

Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.

Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)

Baugesetz (BauG)SAR 713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.121

Karten

https://apps.geo.ag.ch/oereb/client/
https://www.ag.ch/app/agisviewer4/v1/agisviewer.html

Verfahren · Kanton Aargau

1Profile aufstellen§ 60 Abs. 3 BauG

Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).

2Einreichung

In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.

3Publikation & Auflage30 Tage§ 60 Abs. 2 BauG

Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.

4Einwendung30 Tage§ 60 Abs. 2, § 4 BauG

Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.

5Bauentscheid§ 5 BauG

Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.

https://www.ag.ch/de/themen/planen-bauen/baubewilligungen/ebau-aargau

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleBauverwaltung (Bereich Bau, Planung und Umwelt)
AdressePoststrasse 9, 5102 Rupperswil
Telefon062 889 23 30
E-Mailbauverwaltung@rupperswil.ch
SchalterzeitenMo 08.00–12.00 / 14.00–18.00; Mi 08.00–12.00 / 14.00–17.00; Fr 08.00–14.00 durchgehend
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.rupperswil.ch/_docn/1019875/kommunale_Baugesuchsmappe.pdf. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.