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Rümlang
Gebäudebreite in Rümlang
Die Gebäudebreite ist in Rümlang in 3 von 17 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 50 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 6.1 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gebäudebreite ist die kürzere Seite des kleinsten Rechtecks, das den Grundriss des Gebäudes umfasst.
| Zone | Gebäudebreite | Fundstelle |
|---|---|---|
| IG I A | ≤ 50 m | Art. 6.1, S. 17 |
| IG I B | ≤ 50 m | Art. 6.1, S. 17 |
| IG II | ≤ 50 m | Art. 6.1, S. 17 |
Extrahiert aus der BZO Rümlang (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gebäudebreite in Rümlang?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 50 m, festgelegt in 3 von 17 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gebäudebreite in der Bauordnung Rümlang?
Meist in Art. 6.1 der Bau- und Zonenordnung Rümlang, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.