Rheinfelden
Checkliste Baugesuch · Rheinfelden
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Gemeindespezifische Anforderungen (Rheinfelden)
Das kommunale Baugesuchsformular (Stand 15.11.2024) ist in 2 Exemplaren einzureichen, unterschrieben von Bauherrschaft, Projektverantwortlichen und Eigentümerschaft, inkl. Angabe des Datums, an dem die Profile zur Abnahme bereit sind.
Situationsplan 1:500 oder 1:1000 in 2 Exemplaren, dem aktuellen Stand entsprechend, mit vermasstem Projekteintrag in Rot sowie Angaben bezogen auf das Höhenfixpunktnetz der Stadt Rheinfelden, Baulinien und Abstände; zusätzlich ein Situationsplan mit den angrenzenden Parzellen.
Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Umgebungsplan mit Nutzungsangaben, Vermassung, Materialangaben, Boden- und Fensterflächen, Raumhöhen, Raumbezeichnungen, Absturzsicherheit, Zufahrten und Sichtzonen. Bei Um- und Anbauten kolorierte Pläne (schwarz/grau bestehend, rot neu, gelb Abbruch).
Ein aussagekräftiger Projektbeschrieb ist in 2 Exemplaren einzureichen; die Stadt stellt dafür eine Vorlage bereit (https://www.rheinfelden.ch/wAssets/docs/stadt/verwaltung/Baugesuchsverfahren-Projektbeschrieb.pdf).
Als projektbezogene Unterlage: amtlicher Grundbuchauszug und nachbarrechtliche Vereinbarungen in 1 Exemplar.
Wasser- und Kanalisationsgesuch mit Situationsplan 1:500/1:1000 (Kanalisations- und Wasseranschluss), Projektplänen min. 1:100 mit Leitungsquerschnitten, Gefälle, Koten und Material, Längenprofil der Leitungen vom Fallstrang bis zur öffentlichen Kanalisation sowie Angabe des beauftragten Sanitärinstallateurs.
Flächenberechnung nach SIA-Norm 416 'Flächen und Volumen von Gebäuden' in 2 Exemplaren; Baukosten im Formular nach umbautem Raum SIA 416.
Gesuch für die kommunale Brandschutzbewilligung und Meldeformular QS-Verantwortlicher Brandschutz je 2-fach (Formulare auf rheinfelden.ch).
Baugesuchsformular Hindernisfreies Bauen (Procap, Olten) in 2 Exemplaren.
Umgebungsplan 2-fach mit Flächennachweis, Nachweis der Kinderspielflächen, Pflanzenliste und Materialangaben.
2-fach: Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe oder entsprechende Schutzraum-Planunterlagen.
Projektbezogen je 2-fach: detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer mit Schema, Parkplatznachweis nach geltender VSS-Norm mit Plannachweis über die Parkfelder, Lärmschutznachweis und Wohnungsspiegel.
Wo es die Beurteilung erfordert (z.B. Altstadt-Schutzzonen, Gestaltungsplanareale), kann ein Modell in 1 Exemplar verlangt werden; Gemeinderat und kantonale Abteilung für Baubewilligungen können gestützt auf § 51 Abs. 3 BauV weitere Unterlagen verlangen.