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Reinach (AG)

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Baugesuchs-Dossier · Reinach (AG)

22 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)Pflicht

Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

Bemerkung:
2Begründungen, Unterlagen und Pläne zum BauvorhabenPflicht

Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

Bemerkung:
3EnergienachweisPflicht

Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

Bemerkung:
4Bauprofile (Profilierung)Pflicht

Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

Bemerkung:
5Konformitätserklärung erdbebengerechte Bauweisebedingt

Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

Bemerkung:
6Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

Bemerkung:
7Digitale Einreichung via eBaubedingt

In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

Bemerkung:
8Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
9Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Reinach (AG))

10Dreifache Ausfertigung plus digitale FormPflicht

Sämtliche Pläne und der Baugesuchumschlag sind vom Bauherrn, Verfasser und Grundeigentümer unterzeichnet in dreifacher Ausfertigung einzureichen, die Pläne A4 gefaltet sowie zusätzlich in digitaler Form. Je nach Vorhaben erhöht sich die Zahl der Plansätze (Schutzraum, Procap bei MFH ab 4 Wohnungen, Feuerwehr bei MFH/Gewerbe, Ortsbildberater, Naturschutzkommission ausserhalb Baugebiet).

Bemerkung:
11Aktueller amtlicher GrundbuchauszugPflicht

Ein aktueller amtlicher Grundbuchauszug ist als erforderliche Beilage zum Baugesuch aufgeführt.

Bemerkung:
12Amtlicher Situationsplan 1:500 mit ProjekteintragPflicht

Aktueller amtlicher Situationsplan 1:500 mit Projekteintrag, inkl. Anschlüssen für Wasser, Kanalisation und elektrische Energie, Baulinien, Zufahrt sowie vermassten Grenz- und Gebäudeabständen.

Bemerkung:
13Kolorierte Projektpläne mit speziellem FarbschemaPflicht

Kolorierte Projektpläne 1:100 oder 1:50. Abweichendes Farbschema: bestehende Bauteile grau/schwarz, Abbruch gelb; neue Bauteile nach Material: Beton grün oder blau, Mauerwerk rot, Holz braun.

Bemerkung:
14Kanalisationsplan mit LängenprofilPflicht

Kanalisationsplan mit Eintrag der bestehenden und projektierten Leitungen; Kellergrundriss mit dimensionierten Leitungen und Längenprofil bis zum Anschluss an die Gemeindekanalisation.

Bemerkung:
15Formular Ersatzbeitrag Schutzraumbauten bzw. Schutzraumeingabebedingt

Je nach Vorhaben ist das Formular Ersatzbeitrag für Schutzraumbauten oder die Schutzraumeingabe (mit separatem Plansatz) einzureichen.

Bemerkung:
16Umgebungsgestaltung und Parkierungsberechnungbedingt

Darstellung der Umgebungsgestaltung (Hartflächen, Spielen, Parkierung etc.) sowie Parkierungsberechnung für Auto und Fahrrad.

Bemerkung:
17AZ-Berechnung mit Schema und AttikaschemaPflicht

Detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer inkl. Schemabeilage und Attikaschema; zusätzlich kubische Berechnung nach SIA.

Bemerkung:
18Baubeschrieb mit IST-Zustandbedingt

Baubeschrieb, evtl. mit Foto- oder Planbeilagen zum IST-Zustand.

Bemerkung:
19Dienstbarkeitsvertrag bei Rechten und Lastenbedingt

Bestehen Fuss-/Fahrwegrechte, Grenzbaurechte oder andere Rechte und Lasten, ist jeweils der Dienstbarkeitsvertrag beizulegen.

Bemerkung:
20Hochwasserschutznachweis (AGV-Formular)bedingt

Nachweis Hochwasserschutz mit dem Formular der Aargauischen Gebäudeversicherung (agv-ag.ch).

Bemerkung:
21Erdbeben-Deklaration bei bestehenden Gebäudenbedingt

Neben der Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise bei Neu- und Erweiterungsbauten verlangt Reinach bei bestehenden Gebäuden die Deklaration zur Überprüfung der Erdbebensicherheit.

Bemerkung:
22Erdgeschosskote am Baugespann, Grenzzeichen durch GeometerPflicht

Die Erdgeschosskote ist am Baugespann gut sichtbar zu bezeichnen und die Ausgangshöhe in m ü.M. im Formular anzugeben; sämtliche Grenzzeichen sind freizulegen bzw. durch den Geometer markieren oder rekonstruieren zu lassen. Datum der Profilstellung (§ 60 BauG) wird im Formular erfasst.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Reinach (AG)

Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.

Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)

Baugesetz (BauG)SAR 713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.121

Karten

https://apps.geo.ag.ch/oereb/client/
https://www.ag.ch/app/agisviewer4/v1/agisviewer.html

Verfahren · Kanton Aargau

1Profile aufstellen§ 60 Abs. 3 BauG

Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).

2Einreichung

In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.

3Publikation & Auflage30 Tage§ 60 Abs. 2 BauG

Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.

4Einwendung30 Tage§ 60 Abs. 2, § 4 BauG

Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.

5Bauentscheid§ 5 BauG

Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.

https://www.ag.ch/de/themen/planen-bauen/baubewilligungen/ebau-aargau

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleAbteilung Bau und Planung
AdresseRegionalzentrum Werkhof, Heuweg 11, 5734 Reinach AG
Telefon062 765 12 52
E-Mailbp@reinach.ch
SchalterzeitenMo 08.00–11.30 / 13.30–18.00; Di und Mi 08.00–11.30 / 13.30–16.30; Do 08.00–11.30; Fr 08.00–15.00
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.reinach.ch/public/upload/assets/4697/Baugesuchsmappe%202023.pdf. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.