Rafz
Ausnützungsziffer in Rafz
Die Ausnützungsziffer ist in Rafz in 7 von 12 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.3 bis 0.67. Rechtsgrundlage ist meist Art. 3.1 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| W1 | ≤ 0.3 | Art. 3.1, S. 11 |
| W2A | ≤ 0.37 | Art. 3.1, S. 11 |
| W2B | ≤ 0.47 | Art. 3.1, S. 11 |
| W3 | ≤ 0.67 | Art. 3.1, S. 11 |
| WG2A | ≤ 0.45 | Art. 4.1, S. 12 |
| WG2B | ≤ 0.55 | Art. 4.1, S. 12 |
| WG3 | ≤ 0.67 | Art. 4.1, S. 12 |
Extrahiert aus der BZO Rafz (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Rafz?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.3 bis 0.67, festgelegt in 7 von 12 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Rafz?
Meist in Art. 3.1 der Bau- und Zonenordnung Rafz, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.