Möhlin
Checkliste Baugesuch · Möhlin
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Gemeindespezifische Anforderungen (Möhlin)
Alle Unterlagen sind digital über den Online-Schalter von eBau Aargau hochzuladen, als einzelne Dokumente (nicht kombinierte Dateien).
Pläne, die grösser als A3 sind, müssen zusätzlich zweifach physisch eingereicht werden; das Baugesuch gilt erst als eingereicht, wenn die nötigen Papierpläne vorliegen.
Aktueller Katasterplan vom Geometer ist beizulegen.
Situationsplan im Massstab 1:500 mit eingezeichnetem Projekt und Grenzabständen; Projektpläne (Grundriss, Schnitt, Fassaden) in 1:50 oder 1:100.
Umgebungsplan mit Pflanzenliste ist Bestandteil der Gesuchsunterlagen.
Material- und Farbkonzept der Aussenhülle ist als Plan mit Beschrieb einzureichen.
Berechnung der Ausnützungsziffer sowie der maximal zulässigen und geplanten Attikageschossfläche.
Berechnung und Nachweis der Autoabstellplätze sowie (bei MFH) der Velo- und Kinderwagenabstellplätze.
Nachweis der Sichtzonen bei Ausfahrten/Einmündungen.
Lärmschutz-Nachweis Strassenlärm sowie Lärmnachweise für Wärmepumpen und haustechnische Anlagen.
Seit 1. April 2025 läuft der Nachweis energetischer Massnahmen über die kantonale Plattform EVEN (elektronischer Vollzug energetischer Nachweise, Formularsatz EN-100).
Unterlagen zu Wasser- und Kanalisationsanschluss sind einzureichen.
Angaben bzw. Antrag zur Ersatzabgabe für nicht erstellte Schutzräume.
Nachweis zur Hochwassergefährdung des Grundstücks.
Kubische Berechnung der Baukosten ist beizulegen.
Überarbeitete Pläne müssen Änderungen mit Revisionswolken markieren.