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Lenzburg

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Checkliste Baugesuch · Lenzburg

BZO-Stand: 22.10.2025 · 23 Positionen

baureif

Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.

Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)Pflicht

Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

Bemerkung:
2Begründungen, Unterlagen und Pläne zum BauvorhabenPflicht

Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

Bemerkung:
3EnergienachweisPflicht

Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

Bemerkung:
4Bauprofile (Profilierung)Pflicht

Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

Bemerkung:
5Konformitätserklärung erdbebengerechte Bauweisebedingt

Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

Bemerkung:
6Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

Bemerkung:
7Digitale Einreichung via eBaubedingt

In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

Bemerkung:
8Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
9Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Gemeindespezifische Anforderungen (Lenzburg)

10Einreichung in 2 Exemplaren, dreifach unterzeichnetPflicht

Sämtliche Pläne und das Baugesuchsformular sind von Bauherrschaft, Verfasser/in und Grundeigentümer/in unterzeichnet in je 2 Exemplaren einzureichen.

Bemerkung:
11Zusätzliche digitale Einreichung als PDFPflicht

Alle Unterlagen sind zusätzlich in digitaler Form als PDF einzureichen, per E-Mail an hochbau@lenzburg.ch oder auf USB-Stick.

Bemerkung:
12Situationsplan (aktuelle Katasterplankopie)Pflicht

Situationspläne auf Basis einer aktuellen Katasterplankopie sind dem Gesuch beizulegen.

Bemerkung:
13Grundrisse aller Stockwerke 1:100Pflicht

Grundrisse sämtlicher Stockwerke im Massstab 1:100.

Bemerkung:
14Sämtliche Aussenansichten 1:100Pflicht

Alle Fassaden-/Aussenansichten im Massstab 1:100.

Bemerkung:
15Quer- und Längsschnitte 1:100Pflicht

Quer- und Längsschnitte im Massstab 1:100.

Bemerkung:
16Längsschnitte durch Garagenausfahrtenbedingt

Bei Garagen sind Längsschnitte durch die Garagenausfahrt mit Gefällsverhältnissen einzureichen.

Bemerkung:
17Kanalisationsplan 1:100 gemäss Wegleitung SiedlungsentwässerungPflicht

Kanalisationsplan im Massstab 1:100; die städtische Wegleitung zur Planeingabe Siedlungsentwässerung ist zu beachten (PDF: https://www.lenzburg.ch/_docn/5175928/SiedlungsentwaesserungWegleitungzurPlaneingabe.pdf).

Bemerkung:
18Detaillierte Ausnützungsberechnung mit SchemaplanPflicht

Eine detaillierte Berechnung der Ausnützung inkl. Schemaplan ist beizulegen.

Bemerkung:
19Farbkonvention bei Umbauten (grau/gelb/rot)bedingt

Bei Umbauten sind bestehende Bauteile grau, abzubrechende gelb und neue Bauteile rot darzustellen.

Bemerkung:
20Übereinstimmungserklärung Brandschutz (kommunales Formular)bedingt

Lenzburg stellt ein eigenes Formular Übereinstimmungserklärung Brandschutz bereit, das je nach Vorhaben einzureichen ist.

Bemerkung:
21Vereinbarung Näher-/Grenzbaurecht für Klein- und Anbautenbedingt

Bei Unterschreitung von Grenzabständen durch Klein-/Anbauten ist die kommunale Vereinbarung zu Näher- und Grenzbaurecht beizubringen.

Bemerkung:
22Zustimmung für vereinfachtes Verfahren (§ 61 BauV)bedingt

Für das vereinfachte Verfahren ist das kommunale Zustimmungsformular der Betroffenen einzureichen.

Bemerkung:
23Meldepflicht BaustadienPflicht

Der Abteilung Stadtplanung & Hochbau sind folgende Baustadien rechtzeitig zu melden: Schnurgerüst, Kanalisation, Tankanlage, Luftschutzkeller (Armierung), Rohbaukontrolle und Fertigstellung vor Bezug (Bezugskontrolle).

Bemerkung:
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.lenzburg.ch/bauenundplanen/74272 Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.