Lenzburg
Checkliste Baugesuch · Lenzburg
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Gemeindespezifische Anforderungen (Lenzburg)
Sämtliche Pläne und das Baugesuchsformular sind von Bauherrschaft, Verfasser/in und Grundeigentümer/in unterzeichnet in je 2 Exemplaren einzureichen.
Alle Unterlagen sind zusätzlich in digitaler Form als PDF einzureichen, per E-Mail an hochbau@lenzburg.ch oder auf USB-Stick.
Situationspläne auf Basis einer aktuellen Katasterplankopie sind dem Gesuch beizulegen.
Grundrisse sämtlicher Stockwerke im Massstab 1:100.
Alle Fassaden-/Aussenansichten im Massstab 1:100.
Quer- und Längsschnitte im Massstab 1:100.
Bei Garagen sind Längsschnitte durch die Garagenausfahrt mit Gefällsverhältnissen einzureichen.
Kanalisationsplan im Massstab 1:100; die städtische Wegleitung zur Planeingabe Siedlungsentwässerung ist zu beachten (PDF: https://www.lenzburg.ch/_docn/5175928/SiedlungsentwaesserungWegleitungzurPlaneingabe.pdf).
Eine detaillierte Berechnung der Ausnützung inkl. Schemaplan ist beizulegen.
Bei Umbauten sind bestehende Bauteile grau, abzubrechende gelb und neue Bauteile rot darzustellen.
Lenzburg stellt ein eigenes Formular Übereinstimmungserklärung Brandschutz bereit, das je nach Vorhaben einzureichen ist.
Bei Unterschreitung von Grenzabständen durch Klein-/Anbauten ist die kommunale Vereinbarung zu Näher- und Grenzbaurecht beizubringen.
Für das vereinfachte Verfahren ist das kommunale Zustimmungsformular der Betroffenen einzureichen.
Der Abteilung Stadtplanung & Hochbau sind folgende Baustadien rechtzeitig zu melden: Schnurgerüst, Kanalisation, Tankanlage, Luftschutzkeller (Armierung), Rohbaukontrolle und Fertigstellung vor Bezug (Bezugskontrolle).