Laufen
Checkliste Baugesuch · Laufen
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.
Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.
Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.
Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.
Zonenrelevante Höhenkoten (Höhenfixpunkt m ü. M., gewachsenes Terrain an Parzellengrenzen und Gebäudeecken), durch Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen bzw. bestätigt.
Berechnung der erforderlichen Abstellplätze.
Bei Wohnbauten (inkl. Wohnungen bei Gewerbebetrieben).
Bei Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.
Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).
Bei Um-/Rückbauten und Installationsarbeiten an Bausubstanz mit Baujahr vor 1990.
Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.
Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».
Erhebungsformular für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister, mit dem Baugesuch einzureichen.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Entsorgungskonzept, wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Materialien zu erwarten sind.
Bei Neu- und Ersatzbauten ein Nachweis zur Umgebungsgestaltung (Umgebungsplan), soweit die Zonen- bzw. Quartierplanvorschriften dies vorschreiben.
Gemeindespezifische Anforderungen (Laufen)
Fahrnisbauten (freistehende, maximal 6 Monate dauernde Bauten) werden vom Stadtrat im kleinen Baubewilligungsverfahren bewilligt. Formular mit Projektdaten und Unterschriften an die Abteilung Bau und Planung, Vorstadtplatz 2, 4242 Laufen, oder bau@laufen-bl.ch.
Zwingende Beilage zum Fahrnisbautengesuch: Situationsplan M 1:500 mit eingezeichnetem Projekt und Vermassung inkl. Grenzabstand, 2-fach.
Zwingende Beilage: Skizze, Plan oder Prospekt mit Vermassung (2-fach); je nach Bauvorhaben zusätzlich Detailausführungen der Fahrnisbaute (2-fach).
Erforderlich sind die Unterschriften sämtlicher Grundeigentümer/innen und aller an die Parzelle anstossenden Grundeigentümer, inkl. allfälliger anstossender Privatstrassen und -wege. Können nicht alle Unterschriften beigebracht werden, schreibt die Stadt die Nachbarn an; die Kosten trägt der Gesuchsteller.
Für die Beanspruchung von öffentlichem Areal (Fahrnisbaute, Sonnenschirme, Möblierung etc.) ist bei der Bauabteilung eine separate Allmendbewilligung einzuholen. Das Polizeireglement der Stadt Laufen (Ruhezeiten, Sauberkeit, Lärm) ist Bestandteil der Bewilligung.
Die Bauabteilung publiziert ein eigenes Merkblatt zu Grenzabständen von Grünhecken, Bäumen und Einfriedungen, das bei Umgebungsgestaltungen einzuhalten ist (https://www.laufen-bl.ch/public/upload/assets/1791/Merkblatt%20Grenzabst%C3%A4nde.pdf).