Lachen
Kleiner Grenzabstand in Lachen
Der kleine Grenzabstand ist in Lachen in 1 von 7 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 7 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
Extrahiert aus der BZO Lachen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 7 im Wortlaut, Seite 4
Art. 7 Grenz- und Gebäudeabstand 1 Grenz- und Gebäudeabstände von Bauten werden nach kantonalem Recht bestimmt. In den Wohn- und Wohngewerbezonen beträgt der Grenzabstand mindestens 5 m. Art. 12 und 15 Abs. 3 bleiben vorbehalten. 2 In den Wohn- und Wohngewerbezonen gilt ein grosser Grenzabstand von 150% des kantonalen Abstandes, dessen Ausrichtung von der Bewilligungsbehörde unter Berücksichtigung haushälteri- scher Bodennutzung und ortsbaulicher Strukturen bestimmt wird. 3 Misst die Gebäudelänge mehr als 20 m, vergrössert sich der Grenzabstand in den Wohnzonen, rechtwinklig zur Mehrlänge gemessen, um einen Viertel der Mehrlänge, höchstens jedoch um 4 m; die Gebäudelänge wird getrennt ermittelt, wenn Baukörper in der Tiefe um mindestens 2 m gestaffelt sind. 4 Einheitliche Gebäudefluchten ausserhalb der Zone W2 sind zwingend und gehen den Abstandsvor- schriften in der Regel vor.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Lachen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 5 m, festgelegt in 1 von 7 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Lachen?
Meist in Art. 7 der Bau- und Zonenordnung Lachen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.