Küttigen
Checkliste Baugesuch · Küttigen
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Gemeindespezifische Anforderungen (Küttigen)
Küttigen verweist für die Baueingabe auf das kantonale Baugesuchsformular (Formulare/Merkblätter der Abteilung für Baubewilligungen, ag.ch) statt auf ein eigenes Gemeindeformular.
In der Dorfkern- und angrenzenden Dorfzone sowie an exponierten Lagen gelten erhöhte Anforderungen an architektonische Gestaltung, Grösse, Gliederung, Material- und Farbwahl; die Gemeinde empfiehlt Kontaktaufnahme mit der Abteilung Bau vor Projektierungsbeginn. Für die Dorfkernzone gilt zudem das Merkblatt «Dachflächenfenster».
Der Katasterplan ist über den offiziellen Bestellkanal (Link «Katasterplan bestellen» auf der Dienstleistungsseite) zu beziehen und dem Gesuch zugrunde zu legen.
Für Luft/Wasser-Wärmepumpen ist der Lärmschutznachweis (Cercle-Bruit-Formular) beizubringen.
Gemäss AGV-Gefährdungsübersicht Hochwasser/Oberflächenabfluss ist gegebenenfalls das Formular Hochwasserschutznachweis der Aargauischen Gebäudeversicherung einzureichen.
Bei schutzraumpflichtigen Vorhaben ist die Projektgenehmigung für Pflichtschutzräume (kantonales Verfahren) einzuholen; das Formular ist auf der Dienstleistungsseite verlinkt.
Die Schnurgerüstkontrolle hat auf Kosten der Bauherrschaft durch ein Unternehmen zu erfolgen, das präzise Bauvermessungen durchführen kann; der Abteilung Bau ist eine Abnahmebestätigung vorzulegen.
Die Bauherrschaft ist verpflichtet, die Baukontrollen gemäss erteilter Baubewilligung zu melden; die Meldekarten stehen im Online-Schalter der Gemeinde bereit. Ergänzend gelten die «Allgemeinen Bedingungen und Auflagen» zu Baubewilligungen.