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Küssnacht (SZ)

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Masse in Küssnacht (SZ)

Kleiner Grenzabstand in Küssnacht (SZ)

Der kleine Grenzabstand ist in Küssnacht (SZ) in 1 von 20 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 83 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
I≥ 3 mArt. 83, S. 30

Extrahiert aus der BZO Küssnacht (SZ) (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Küssnacht (SZ)?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3 m, festgelegt in 1 von 20 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Küssnacht (SZ)?

Meist in Art. 83 der Bau- und Zonenordnung Küssnacht (SZ), auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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