Kloten
Checkliste Baugesuch · Kloten
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Gemeindespezifische Anforderungen (Kloten)
Bau- und Baumhoehen sind nach dem Sicherheitszonenplan des Flughafens Zuerich (Stand 2018, Hindernisbegrenzung) zu bemessen und im Baugesuch nachzuweisen.
Je nach Fluglaermexposition legt der Zonenplan unterschiedliche minimale und maximale Wohnanteile fest und im Baubewilligungsverfahren koennen zusaetzliche Laermschutzmassnahmen verlangt werden.
In den Ortsbildern Alt-Kloten, Egetswil und Gerlisberg muss sich das Vorhaben in die charakteristische Raum- und Baustruktur einordnen; der Kernzonenplan 1:2500 geht dem Zonenplan 1:5000 vor.
Aktueller Grundbuchauszug, zu beziehen beim fuer Kloten zustaendigen Notariat und Grundbuchamt Bassersdorf.
Fuer Erschliessung und Anschlussperimeter sind die Normalien der Stadt Kloten einzuhalten.
Im Baugesuch sind Angaben zu anfallenden Bauabfaellen, deren Schadstoffgehalt und Entsorgung gemaess Abfallverordnung (VVEA) zu machen.