Kaltbrunn
Checkliste Baugesuch · Kaltbrunn
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Gesuchstellende verwenden das Formular des Bau- und Umweltdepartementes; es wird von Bauherrschaft und Grundeigentümerschaft unterzeichnet (Art. 21 Abs. 1 VPBG). Eingereicht wird bei der Baubehörde der Standortgemeinde (Art. 137 Abs. 1 PBG); je nach Vorhaben kommen Zusatzformulare GA–GF/K1 dazu.
Art. 21 Abs. 1 VPBG nennt den Situationsplan als notwendige Unterlage; Grundlage ist der amtliche Grundbuch-/Katasterplan. Der Massstab ist kantonal NICHT vorgeschrieben (Praxis 1:500, sonst kommunales Baureglement).
Notwendige Unterlage nach Art. 21 Abs. 1 VPBG. Behindertengerechte Parkplätze sind auf den Plänen auszuweisen. Kein kantonal vorgeschriebener Massstab (Praxis 1:100).
Notwendige Unterlage nach Art. 21 Abs. 1 VPBG; massgebend für die Ermittlung von Fassaden- und Gesamthöhe nach Art. 79 ff. PBG.
Notwendige Unterlage nach Art. 21 Abs. 1 VPBG. Massgebendes Terrain ist der natürliche Terrainverlauf (Art. 78 PBG); Terrainveränderungen nach Art. 97 PBG sind darzustellen.
Kanalisationspläne sind in Art. 21 Abs. 1 VPBG ausdrücklich genannt; ergänzend der Abschnitt «Entwässerung» im Formular G1, bei gewerblich-industriellen Bauten das Formular K1 (Gewässerschutz).
Der Höhenbezug wird über den Niveaupunkt im Formular G1 festgelegt; materiell Art. 78 PBG (massgebendes Terrain, im Nutzungsplan abweichend festlegbar).
Die Bauherrschaft stellt vor dem Auflageverfahren Visiere auf, die Stellung und Ausmass bezeichnen (Art. 138 PBG); sie zeigen horizontale und vertikale Ausdehnung sowie die Gesamthöhe und bleiben bis zum rechtskräftigen Entscheid stehen (Art. 22 VPBG). Entfällt im vereinfachten Verfahren und im Meldeverfahren (Art. 141 Abs. 3, Art. 143 Abs. 2 PBG).
Einzureichen nach Art. 21 VPBG, materiell Art. 14 Bst. b EnV (sGS 741.11). Kann gleichzeitig mit dem Baugesuch oder später eingereicht werden; gebaut werden darf aber erst nach Genehmigung durch die Gemeindebehörde. Stets nötig bei Neubauten und beim Ersatz haustechnischer Anlagen.
Formular G1B. Materiell Art. 102 PBG: neue Mehrfamilienhäuser mit vier oder mehr Wohnungen werden hinsichtlich Zugang hindernisfrei und im Grundriss anpassbar gestaltet. Die Stellungnahme der Beratungsstelle Procap wird in der Regel Bestandteil der Baubewilligung.
Abschnitt «Parkierung» im Formular G1: Gesamtzahl der Plätze nach Bauausführung, Zahl der behindertengerechten Plätze zusätzlich auf den Plänen. Materiell Art. 69 PBG; die konkrete Zahl richtet sich nach dem kommunalen Parkplatzreglement.
Die Bewilligungsbehörden dürfen weitere erforderliche Unterlagen einfordern (Art. 21 Abs. 2 VPBG), etwa Umgebungs- und Bepflanzungspläne, Erdbebennachweise (Art. 101 PBG, SIA 261/269-8) oder den Naturgefahrennachweis Formular GN (Art. 103 PBG). Unvollständige Gesuche werden zur Verbesserung zurückgewiesen; bleibt sie aus, wird auf das Gesuch nicht eingetreten (Art. 21 Abs. 3 VPBG).
Berechnung der erforderlichen Schutzplätze, Prüfung der Mindestvorschriften oder Gesuch um einen Ersatzbeitrag.
Erhebungsformular für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister.
Prüfung der Ausnahmetatbestände nach Zweitwohnungsverordnung.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Gemeindespezifische Anforderungen (Kaltbrunn)
Baugesuchsunterlagen mindestens 5-fach in Papierform; 7-fach, wenn die Zustimmung einer kantonalen Stelle nötig ist; im Meldeverfahren 3-fach. Brandschutz- und Kanalisationspläne können 3-fach eingereicht werden.
Sämtliche Unterlagen sind zusätzlich elektronisch an bauverwaltung@kaltbrunn.ch einzureichen; zulässig ist PDF (Bilder jpg/png/tiff), max. 50 MB pro Datei, mit vorgegebener Dateibenennung und Datierung.
Auf dem Formular G Digital sind alle Baugesuchsunterlagen aufzuführen; alternativ tabellarischer Lieferschein (Word/PDF), der zwingend mit den digitalen Unterlagen mitzugeben ist. G Digital ist durch Gesuchstellerin oder Projektverfasserin original zu unterzeichnen.
Grundsätzlich sind alle Planunterlagen durch die Gesuchstellerin original zu unterzeichnen; alternativ genügt das original unterzeichnete Formular «Unterschriften zur Baueingabe» mit Auflistung aller Unterlagen. Das Gesuch gilt erst als eingereicht, wenn sämtliche Unterschriften vorliegen.
Als Bauherrschaft kann nur eine natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz auftreten; Rechnungsempfängerin für Gebühren ist die Bauherrschaft (Abweichung nur mit schriftlicher Erklärung).
Bei unbebauten Grundstücken ist das massgebende Terrain durch den Geometer aufzunehmen und die Herleitung des Niveaupunkts nachvollziehbar darzustellen; bei (teil-)überbauten Grundstücken ist der Niveaupunkt durch den Geometer zu bestätigen (Nachführungsgeometer: Lukas Domeisen AG, Uznach).
Projektpläne im Massstab 1:100 nach SIA 400 mit Plankopf (Adresse, Plannummer, Datum, Unterschrift); Baugesuchspläne ausschliesslich rot (neu), gelb (Abbruch/alt), schwarz (bestehend), ohne Schraffuren. Umgebungsplan und Farb-/Materialkonzept müssen farbig dargestellt werden; Abänderungs- und Austauschpläne auf Basis des letztbewilligten Planstands mit Kennzeichnung «AUSTAUSCHPLAN».
Umgebungsplan mit u. a. beschrifteten Auto- und Veloabstellplätzen, Containerstandort, Vorgartenöffnung (befestigt/begrünt), Ersatzpflanzungen, Belägen, Sichtfeldern nach VSS-Norm 40 273a, Höhen-/Gefälleangaben bei Zufahrten und Anlieferung.
Liegt das Bauvorhaben im Naturgefahrenbereich, ist ein Objektschutznachweis Bestandteil der Baueingabe.
Für Bauvorhaben im Ortsbildschutzgebiet wird die Einreichung einer 3D-Visualisierung oder eines Modells empfohlen.
Massgebliche Grundlage der Baueingabepläne ist der letztbewilligte Planstand; Archivpläne sind bei der Bauverwaltung mit Vollmacht der Eigentümerschaft gegen Gebühr erhältlich. Unvollständige Unterlagen führen zur Sistierung des Gesuchs.
Anschlussgesuche sind 3-fach direkt an die Wasserversorgung Kaltbrunn bzw. die Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG zu richten; Grundstückentwässerung über die Fachstelle Abwasser des Abwasserverbands Obersee (Schmerikon).