Hinwil
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Baugesuchs-Dossier · Hinwil
Checkliste · kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Hinwil)
Für Baugesuche im ordentlichen Verfahren sind mindestens vier komplette Baugesuchsdossiers einzureichen (ausgenommen Bagatellfälle), im Anzeigeverfahren mindestens drei; je eine Original-Katasterkopie, beglaubigt durch den Geometer (Ingesa Wetzikon).
Nur amtliche Katasterkopien aktuellen Datums (in der Regel nicht älter als 1 Jahr) werden entgegengenommen; Grenz-, Gebäude-, Wald- und Gewässerabstände in roter Farbe. Bezug bei Ingesa AG, Guyer-Zeller-Strasse 27, 8620 Wetzikon (044 934 33 88).
Grundbuchauszug vom Notariat und Grundbuchamt Wetzikon (044 823 19 00), in der Regel nicht älter als 1 Jahr; bei untergeordneten Bauvorhaben oder Projektänderungen nicht erforderlich.
Bei elektronischer Eingabe über eBaugesucheZH müssen bis zur rechtlichen Grundlage für volldigitalen Geschäftsverkehr zusätzlich zwei Papierexemplare des Baugesuchs, der Gesuchsunterlagen und die von Hand unterschriebene Eingabequittung eingereicht werden.
Alle wesentlichen Gebäudeecken und die Grundstücksecken sind mit Meereskoten (gewachsenes, massgebendes und gestaltetes Terrain) zu markieren; der Höhenbezugspunkt (Polygonpunkt, Grenzpunkt, Schachtdeckel) ist deutlich zu kennzeichnen.
Bestehende Bäume sind in den Umgebungsplan einzuzeichnen, zu fällende Bäume gelb zu markieren; der Umgebungsplan muss Treppen, Wege, Rampen, Gefälle, Grünflächen und Pflanzbereiche enthalten.
Bei Neu- und Erweiterungsbauten sind Berechnungen der Nutzungsziffer (Baumassen-, Freiflächen-, Überbauungsziffer) mit Schemaplan beizulegen; bei Erweiterungsbauten getrennt nach bestehendem und neuem Bestand.
Neben dem Baugesuch sind Spezialbewilligungen erforderlich für Kanalisation/Abwasserinstallationen, Zivilschutzraum, Reklameanlagen, Grenzmutationen, Feuerungs- und Tankgesuche, Wasseranschluss (inkl. Sanitärschema, zuhanden Werkkommission) und Liftgesuch.
Die Ortsbildkommission wird einbezogen, wenn die Bauzone es erfordert; die Gemeinde führt ein Inventar der schützenswerten Bauten (einsehbar bei der Abteilung Bau und Planung).
Bei grossen Bauvorhaben wird eine Koordinationssitzung empfohlen: Die Bauherrschaft stellt der Abteilung Bau und Planung vorab mehrere Dossiers (Ideenskizze oder Vorprojekt) für die Prüfung durch die Fachstellen zur Verfügung.
Projektpläne und Katasterkopien sind bei physischer Eingabe mit Titel, Datum und Originalunterschriften von Gesuchsteller/Grundeigentümer und Architekt zu versehen.
Reglemente · Gemeinde Hinwil
Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)
Karten
Verfahren · Kanton Zürich
Eingabeweg: Papier oder elektronisch
Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.
Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.
Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.
Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.
Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.
Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.