Hägendorf
Checkliste Baugesuch · Hägendorf
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.
Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).
Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).
Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Massstab 1:100 oder 1:50 mit allen Massen und Raumzwecken (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 KBV); Pläne gefaltet, datiert und von Planverfassung und Bauherrschaft unterzeichnet (§ 6 Abs. 4 KBV).
Schnitte mit massgebendem und gestaltetem Terrain samt Höhenkoten (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 i. V. m. § 16bis KBV).
Plan der Freiflächen mit Parkierung sowie Spiel- und Freiflächen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 4, § 5 Abs. 1 lit. c/i/k KBV).
Angaben zu Nutzungsziffern (lit. h), Zufahrt (lit. b), Trinkwasserversorgung (lit. d) und Abwasserbeseitigung (lit. e) gemäss § 5 Abs. 1 KBV.
Nachweis der Einhaltung der Energievorschriften bei beheizten oder gekühlten Bauten (§ 5 Abs. 1 lit. l KBV).
Nachweis des hindernisfreien Bauens, soweit das Vorhaben dazu verpflichtet (§ 5 Abs. 1 lit. m KBV).
Bei Neubauten, An-/Aufbauten und Terrainveränderungen muss das Baugespann bei Einreichung des Gesuchs stehen (§ 7 KBV); die Aufstellung wird im Gesuch bestätigt.
Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Gemeindespezifische Anforderungen (Hägendorf)
Erforderliche Unterlagen für Baugesuche sind mit Bauleitung 3-fach, ohne Bauleitung 2-fach einzureichen (abweichend von der kantonalen Doppel-Baseline).
Kommunale Baugesuchs-Mappe (Baumappe Baugesuch, https://www.haegendorf.ch/_doc/4006631) vollständig ausfüllen; die 3 Unterschriften (Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt/Bauleitung) sind zwingend. Auch der Baubeschrieb (Gemeindeformular, inkl. ungefähre Baukosten) benötigt die 3 Unterschriften auf der Rückseite.
Gemäss Baumappe ist 1 Exemplar eines summarischen Auszugs aus dem Grundbuch beizulegen; als Eigentumsnachweis gilt z. B. Grundbuchauszug oder Kaufvertrag.
Situationsplan M 1:500, Bezug via www.lerch-weber.ch (Internet-Ausdruck kostenlos) oder telefonische Bestellung 062 293 40 60 (kostenpflichtig). Ersichtlich sein müssen: Strassen- und Baulinien, Grenz- und Gebäudeabstände inkl. Gebäudeabstandslinien tangierender Nachbargrundstücke, Zu- und Wegfahrten, Höhenkote ±0.00 / Polygonpunkt.
Detaillierte Berechnungen der Ausnützungsziffer (Beilage 1, https://www.haegendorf.ch/_doc/2949694), Grünflächenziffer (Beilage 2, https://www.haegendorf.ch/_doc/2949709) und Überbauungsziffer (Beilage 3, https://www.haegendorf.ch/_doc/2949724) nach §§ 34–40 KBV; gemäss Baumappe zusätzlich Parkplatzberechnung.
Bei Anschluss an die Gemeindenetze sind das Wasseranschlussgesuch (https://www.haegendorf.ch/_doc/2949721) und das Abwasseranschluss-Gesuch (https://www.haegendorf.ch/_doc/2949682) der Gemeinde einzureichen.
Bei Versickerung von Regenabwasser ist das kommunale Versickerungsgesuch einzureichen (https://www.haegendorf.ch/_doc/2949718).
Schutzraum-Befreiungsgesuch (Formular) gemäss Ziff. 14 der Baupolizeilichen Richtlinien, sofern kein Pflichtschutzraum erstellt wird.
Entsorgungskonzept bei Bau- und Abbruchvorhaben mit mehr als 100 m³ Abfällen im Sinne von § 11 der Kantonalen Abfallverordnung (KAV).
Bei Unterschreitung der Grenzabstände Nachweis eines Grenz- oder Näherbaurechts; Gemeindeformular Bestätigung Näher- oder Grenzbaurecht: https://www.haegendorf.ch/_doc/2949700. Ebenso Nachweis eines Baurechts, wenn der Bauherr nicht Grundeigentümer ist.
Das Baugespann muss spätestens am Tag vor der Publikation erstellt sein; Terrainaufschüttungen von mehr als 1.00 m Höhe sind auszustecken (Konkretisierung gegenüber der Baseline).
Gemeindeformular Gebäudedaten GWR (Gebäude- und Wohnungsregister): https://www.haegendorf.ch/_doc/2949706.