Grenchen
Checkliste Baugesuch · Grenchen
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.
Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).
Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).
Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Massstab 1:100 oder 1:50 mit allen Massen und Raumzwecken (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 KBV); Pläne gefaltet, datiert und von Planverfassung und Bauherrschaft unterzeichnet (§ 6 Abs. 4 KBV).
Schnitte mit massgebendem und gestaltetem Terrain samt Höhenkoten (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 i. V. m. § 16bis KBV).
Plan der Freiflächen mit Parkierung sowie Spiel- und Freiflächen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 4, § 5 Abs. 1 lit. c/i/k KBV).
Angaben zu Nutzungsziffern (lit. h), Zufahrt (lit. b), Trinkwasserversorgung (lit. d) und Abwasserbeseitigung (lit. e) gemäss § 5 Abs. 1 KBV.
Nachweis der Einhaltung der Energievorschriften bei beheizten oder gekühlten Bauten (§ 5 Abs. 1 lit. l KBV).
Nachweis des hindernisfreien Bauens, soweit das Vorhaben dazu verpflichtet (§ 5 Abs. 1 lit. m KBV).
Bei Neubauten, An-/Aufbauten und Terrainveränderungen muss das Baugespann bei Einreichung des Gesuchs stehen (§ 7 KBV); die Aufstellung wird im Gesuch bestätigt.
Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Gemeindespezifische Anforderungen (Grenchen)
Gemäss Stadt Grenchen sind Baugesuche ab 1. September 2026 ausschliesslich elektronisch über das Portal my.so.ch einzureichen. Bis dahin gilt gemäss Wegleitung: Einreichung im Doppel in Papierform mit Originalunterschriften (Baugesuch Formular 1+2, Gesuchsmappe bei der Baudirektion erhältlich oder Formulardownload).
Grundbuchauszug zur Kontrolle von Dienstbarkeiten und Eigentumsverhältnissen, 1-fach; ausgestellt durch die Amtschreiberei Grenchen-Bettlach, Grundbuchamt, Marktplatz 22, 2540 Grenchen (032 654 55 10). Bei Handänderung genügt gemäss Unterlagen-Matrix auch eine Kopie des Kaufvertrags.
Das Statistikblatt der Stadt Grenchen ist für sämtliche Bauvorhaben auszufüllen (1-fach); Formular im Online-Schalter, Baudirektion.
Amtliche Kopie des Grundbuchplans 1:500, vom Geometer unterzeichnet, 2-fach; Bezug bei BSB + Partner, Ingenieure und Planer, Dammstrasse 14, 2540 Grenchen (032 654 59 30) oder via geo.so.ch. Bei Bauvorhaben von untergeordneter Bedeutung (z. B. Dachflächenfenster, Solaranlage) genügt eine nicht beglaubigte Orientierungskopie.
Kanalisationsgesuch mit Plänen und Dokumenten je 3 Exemplare: Situation/Grundriss 1:50 oder 1:100, Gebäudeschnitt mit Höhenangabe OK Boden UG (tiefstes Geschoss in m ü. M.), Flachdach-Aufbau und -Typ; alle Dokumente zusätzlich als PDF, auf Verlangen DWG/DXF. Massgebend u. a. GEP der Stadt Grenchen, SN 592 000, VSA-Richtlinie; unverschmutztes Niederschlagswasser prioritär versickern, Retentionsmassnahmen treffen.
Schutzraum-Baubewilligungsgesuch 3-fach mit Plansätzen (nur noch für Wohnungen, Spitäler und Heime); Schutzraum-Befreiungsgesuch 2-fach möglich, wenn weniger als 25 Pflichtschutzplätze. Formulare beim kantonalen Amt für Militär und Bevölkerungsschutz.
Alle Berechnungen mit nachvollziehbaren Daten/Schemata: Ausnützungsziffer (AZ), Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo), Grünflächenziffer (GfZ), erforderliche Abstellplätze für Personenwagen und Fahrräder, Spielplatzfläche bei Wohnbauten (§ 41 KBV), Bruttonutzfläche in m² für die Gebührenberechnung, Volumen nach SIA 416 und Energiebezugsfläche.
Erforderlich für Bauten an verkehrsintensiven Strassen und entlang von Bahnlinien sowie für Restaurationsbetriebe und Wärmepumpen (bei Pools mit Umwälzpumpe gemäss Matrix ebenfalls Lärmnachweis).
Bei Gebäudeabbrüchen ist ab einem Anfall von 100 m³ Abbruchmaterial ein Abfallentsorgungskonzept erforderlich; bei Abbrüchen und Umbauten zudem eine Schadstoffanalyse.
Brandschutzformular der Solothurnischen Gebäudeversicherung mit Beilagen für Wohnbauten mit mehr als 3 Geschossen, Industrie- und Gewerbebauten sowie Bauten mit Publikumsverkehr; Formular des Amts für Wirtschaft und Arbeit (Abt. Arbeitsbedingungen) bei Bauvorhaben mit Arbeitsplätzen. Heizungsgesuche (Öl, Pellets, Gas, Cheminées) via SGV-Formulare bei der Baudirektion einreichen.
Formular und 1 Satz Pläne für die Procap zur Beurteilung der Hindernisfreiheit: Bauvorhaben ab 6 Wohneinheiten, Industriebetriebe ab 50 Arbeitsplätzen sowie Bauten mit Publikumsverkehr (kommunale Konkretisierung der Schwellenwerte und der Prüfstelle).
Für Restaurants, Vereinslokale und Lebensmittelgeschäfte: 1 Satz Pläne inkl. Detailplan der Einrichtung (Möblierung, Buffet, Küche, Toiletten) und Lüftungsanlage im Massstab 1:50 sowie Angaben zu Nutzung, Angebot und Öffnungszeiten.
Umgebungsplan 1:200/100 mit Zufahrten, Parkplätzen, Stützmauern/Böschungen, Spielplätzen, Wegen, Grünflächen und Fixpunkt mit Meereshöhe; Containerstandorte bei MFH und Wohnsiedlungen sind gemäss Praxis der Stadt Grenchen ab 6 Wohneinheiten darzustellen. Farbregeln: Bestand grau, neu rot, Abbruch gelb, Grünflächen grün.
2 Plansätze (oder digital) für das kantonale Bau- und Justizdepartement bei Bauten ausserhalb der Bauzone; 1 Plansatz für SBB bzw. BLS bei Bauten entlang der Bahnlinien; 2 Plansätze für das Amt für Tiefbau bei Bauten an Kantonsstrassen.
Publikation vollständiger Gesuche in der Regel donnerstags im Stadtanzeiger; das Baugespann ist bis spätestens Mittwoch vor der Publikation zu erstellen, sonst muss die Publikation kostenpflichtig wiederholt werden. Einsprachefrist 20 Tage; keine Publikationen während der Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr.