Gränichen
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Baugesuchs-Dossier · Gränichen
Checkliste · kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Gränichen)
Baugesuchsformular und sämtliche Pläne sind von Bauherr, Grundeigentümer und Planer zu unterschreiben; das Formular vollständig inkl. Telefon, E-Mail und realistischer Baukosten.
Ein amtlicher Grundbuchauszug oder ein aktueller Kaufvertrag ist 1-fach beizulegen; erhältlich beim Grundbuchamt Zofingen.
Aktuelle Katasterplankopie 1:500 (max. 1-jährig, Bezirksgeometer Ackermann+Wernli Aarau) mit eingetragenem, vermasstem Bauvorhaben inkl. Grenzabständen; 3-fach bei Umbau/Kleinbaute/EFH, 4-fach bei MFH und Arealüberbauung (inkl. Planexemplar für die procap-Fachstelle Hindernisfreies Bauen). Bei CAD-Plänen Unterschrift und Stempel des Geometers.
Grundrisse 1:100 (bei Umbauten mit alten und neuen Nutzungen), Schnitte inkl. gewachsenem Terrain und ±0.00-Kote in M.ü.M. samt Längsschnitt durch die Garageausfahrt sowie Ansichten mit Terrainverlauf bis an die Parzellengrenze; je 3-fach (EFH/Umbau) bzw. 4-fach (MFH/Areal). Farbkonvention: Bestehend grau, Neu rot, Abbruch gelb.
Entwässerungs-/Kanalisationsplan 1:100 3-fach mit Leitungsmaterial, Querschnitten und Gefälle (PVC-Rohre sind nicht zulässig); Schächte dimensioniert und mit Meereshöhenkoten. Die Versickerungsanlage für Sauberwasser ist in Grundriss und Querschnitt 1:20 darzustellen; Schachtdeckel nach Vorgabe des Ordners Siedlungsentwässerung.
Bei EFH, MFH und Arealüberbauungen sind Bruttogeschossflächen-/Ausnützungsberechnung mit nachprüfbarem Schema (Planskizzen) sowie die kubische Berechnung einzureichen.
Der Autoabstellplatznachweis ist bei EFH, MFH und Arealüberbauungen, der Veloabstellplatznachweis bei MFH und Arealüberbauungen beizulegen.
Für Elektrizität und Wasser ist bei jedem Vorhaben das Anschluss- bzw. Änderungsgesuch an die Technischen Betriebe Gränichen (TBG) mit einem Plansatz zur Stellungnahme einzureichen (kommunales Formular).
Das AGV-Formular «Selbstdeklaration/Hochwasserschutznachweis» ist gemäss Gefahrenkarte Hochwasser auszufüllen und dem Baugesuch bei allen Vorhabenkategorien beizulegen; eine Kopie geht mit der Baubewilligung an die AGV-Abteilung Elementarschadenprävention.
Bei EFH, MFH und Arealüberbauungen ist der kommunale Antrag für die Schutzraumersatzabgabe inkl. einem Plansatz einzureichen.
Bei Reihen-EFH und MFH ist ein Lärmschutznachweis für Trennbauteile (Wände/Decken) erforderlich; zusätzlich ein Lärmschutznachweis für Luft/Wasser-Wärmepumpen und Klimaanlagen oder bei Lage entlang der Kantonsstrasse K242.
Bei Grenz- oder Näherbaurecht ist der Dienstbarkeitsvertrag (bzw. Kaufvertrag) beizulegen.
Für Arealüberbauungen ist ein Fachgutachten nach § 40 BauV in zwei Exemplaren einzureichen.
Im vereinfachten Verfahren müssen alle Eigentümer der direkt angrenzenden Parzellen (inkl. Privatstrassen) die Baugesuchspläne oder das Formular «Beilage zum vereinfachten Verfahren» unterschreiben, mit Name, Adresse und Parzellennummer; einzureichen mit aktueller Orientierungskopie 1:500 (3-fach) und vermassten Plänen 1:100 (3-fach). Ohne Zustimmung aller Anstösser erfolgt das ordentliche Verfahren mit Profilen.
Grenzsteine sind freizulegen und zu markieren, die Erdgeschosskote gut sichtbar zu bezeichnen; die Bauprofile werden von der Abteilung Bau Planung Umwelt jeweils am Montagnachmittag geprüft, erst danach wird das Gesuch im Landanzeiger publiziert.
Für Vorhaben im Bach- oder Waldabstand, entlang K242 oder WSB-Geleise, bei Denkmalschutz-/Archäologie-Betroffenheit, Sauberwassereinleitung oder ausserhalb Bauzone sind zusätzliche Gesuchsdossiers (kantonale Baugesuchsmappe plus 1–3 Dossiers aus Katasterplan und Projektplänen) für das Departement BVU einzureichen.
Reglemente · Gemeinde Gränichen
Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.
Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)
Karten
Verfahren · Kanton Aargau
Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).
In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.
Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.
Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.
Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.