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Gränichen

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Baugesuchs-Dossier · Gränichen

25 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)Pflicht

Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

Bemerkung:
2Begründungen, Unterlagen und Pläne zum BauvorhabenPflicht

Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

Bemerkung:
3EnergienachweisPflicht

Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

Bemerkung:
4Bauprofile (Profilierung)Pflicht

Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

Bemerkung:
5Konformitätserklärung erdbebengerechte Bauweisebedingt

Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

Bemerkung:
6Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

Bemerkung:
7Digitale Einreichung via eBaubedingt

In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

Bemerkung:
8Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
9Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Gränichen)

10Dreifach-Unterschrift auf Formular und sämtlichen PlänenPflicht

Baugesuchsformular und sämtliche Pläne sind von Bauherr, Grundeigentümer und Planer zu unterschreiben; das Formular vollständig inkl. Telefon, E-Mail und realistischer Baukosten.

Bemerkung:
11Grundbuchauszug oder aktueller Kaufvertrag (Grundbuchamt Zofingen)Pflicht

Ein amtlicher Grundbuchauszug oder ein aktueller Kaufvertrag ist 1-fach beizulegen; erhältlich beim Grundbuchamt Zofingen.

Bemerkung:
12Katasterplankopie 1:500, max. 1 Jahr alt, 3- bzw. 4-fachPflicht

Aktuelle Katasterplankopie 1:500 (max. 1-jährig, Bezirksgeometer Ackermann+Wernli Aarau) mit eingetragenem, vermasstem Bauvorhaben inkl. Grenzabständen; 3-fach bei Umbau/Kleinbaute/EFH, 4-fach bei MFH und Arealüberbauung (inkl. Planexemplar für die procap-Fachstelle Hindernisfreies Bauen). Bei CAD-Plänen Unterschrift und Stempel des Geometers.

Bemerkung:
13Grundrisse, Schnitte und Ansichten 1:100 in 3–4 ExemplarenPflicht

Grundrisse 1:100 (bei Umbauten mit alten und neuen Nutzungen), Schnitte inkl. gewachsenem Terrain und ±0.00-Kote in M.ü.M. samt Längsschnitt durch die Garageausfahrt sowie Ansichten mit Terrainverlauf bis an die Parzellengrenze; je 3-fach (EFH/Umbau) bzw. 4-fach (MFH/Areal). Farbkonvention: Bestehend grau, Neu rot, Abbruch gelb.

Bemerkung:
14Entwässerungsplan 1:100 mit Detailvorgaben (PVC unzulässig)Pflicht

Entwässerungs-/Kanalisationsplan 1:100 3-fach mit Leitungsmaterial, Querschnitten und Gefälle (PVC-Rohre sind nicht zulässig); Schächte dimensioniert und mit Meereshöhenkoten. Die Versickerungsanlage für Sauberwasser ist in Grundriss und Querschnitt 1:20 darzustellen; Schachtdeckel nach Vorgabe des Ordners Siedlungsentwässerung.

Bemerkung:
15Nutzungs- und Volumenberechnungen mit Schemabedingt

Bei EFH, MFH und Arealüberbauungen sind Bruttogeschossflächen-/Ausnützungsberechnung mit nachprüfbarem Schema (Planskizzen) sowie die kubische Berechnung einzureichen.

Bemerkung:
16Auto- und Veloabstellplatznachweisbedingt

Der Autoabstellplatznachweis ist bei EFH, MFH und Arealüberbauungen, der Veloabstellplatznachweis bei MFH und Arealüberbauungen beizulegen.

Bemerkung:
17Anschluss-/Änderungsgesuch TBG mit 1 PlansatzPflicht

Für Elektrizität und Wasser ist bei jedem Vorhaben das Anschluss- bzw. Änderungsgesuch an die Technischen Betriebe Gränichen (TBG) mit einem Plansatz zur Stellungnahme einzureichen (kommunales Formular).

Bemerkung:
18Hochwasserschutznachweis/Selbstdeklaration (AGV)Pflicht

Das AGV-Formular «Selbstdeklaration/Hochwasserschutznachweis» ist gemäss Gefahrenkarte Hochwasser auszufüllen und dem Baugesuch bei allen Vorhabenkategorien beizulegen; eine Kopie geht mit der Baubewilligung an die AGV-Abteilung Elementarschadenprävention.

Bemerkung:
19Antrag Schutzraumersatzabgabe inkl. 1 Plansatzbedingt

Bei EFH, MFH und Arealüberbauungen ist der kommunale Antrag für die Schutzraumersatzabgabe inkl. einem Plansatz einzureichen.

Bemerkung:
20Lärmschutznachweise (Trennbauteile, Wärmepumpen, K242)bedingt

Bei Reihen-EFH und MFH ist ein Lärmschutznachweis für Trennbauteile (Wände/Decken) erforderlich; zusätzlich ein Lärmschutznachweis für Luft/Wasser-Wärmepumpen und Klimaanlagen oder bei Lage entlang der Kantonsstrasse K242.

Bemerkung:
21Dienstbarkeitsvertrag bei Grenz- und Näherbaurechtbedingt

Bei Grenz- oder Näherbaurecht ist der Dienstbarkeitsvertrag (bzw. Kaufvertrag) beizulegen.

Bemerkung:
22Fachgutachten für Arealüberbauungen (2-fach)bedingt

Für Arealüberbauungen ist ein Fachgutachten nach § 40 BauV in zwei Exemplaren einzureichen.

Bemerkung:
23Vereinfachtes Verfahren: Anstösser-Unterschriften mit Parzellenangabebedingt

Im vereinfachten Verfahren müssen alle Eigentümer der direkt angrenzenden Parzellen (inkl. Privatstrassen) die Baugesuchspläne oder das Formular «Beilage zum vereinfachten Verfahren» unterschreiben, mit Name, Adresse und Parzellennummer; einzureichen mit aktueller Orientierungskopie 1:500 (3-fach) und vermassten Plänen 1:100 (3-fach). Ohne Zustimmung aller Anstösser erfolgt das ordentliche Verfahren mit Profilen.

Bemerkung:
24Profilprüfung jeweils MontagnachmittagPflicht

Grenzsteine sind freizulegen und zu markieren, die Erdgeschosskote gut sichtbar zu bezeichnen; die Bauprofile werden von der Abteilung Bau Planung Umwelt jeweils am Montagnachmittag geprüft, erst danach wird das Gesuch im Landanzeiger publiziert.

Bemerkung:
25Kantonsdossiers je nach Lage (Bachabstand, Waldabstand, K242, WSB u.a.)bedingt

Für Vorhaben im Bach- oder Waldabstand, entlang K242 oder WSB-Geleise, bei Denkmalschutz-/Archäologie-Betroffenheit, Sauberwassereinleitung oder ausserhalb Bauzone sind zusätzliche Gesuchsdossiers (kantonale Baugesuchsmappe plus 1–3 Dossiers aus Katasterplan und Projektplänen) für das Departement BVU einzureichen.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Gränichen

Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.

Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)

Baugesetz (BauG)SAR 713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.121

Karten

https://apps.geo.ag.ch/oereb/client/
https://www.ag.ch/app/agisviewer4/v1/agisviewer.html

Verfahren · Kanton Aargau

1Profile aufstellen§ 60 Abs. 3 BauG

Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).

2Einreichung

In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.

3Publikation & Auflage30 Tage§ 60 Abs. 2 BauG

Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.

4Einwendung30 Tage§ 60 Abs. 2, § 4 BauG

Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.

5Bauentscheid§ 5 BauG

Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.

https://www.ag.ch/de/themen/planen-bauen/baubewilligungen/ebau-aargau

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleAbteilung Bau Planung Umwelt, Bereich Hochbau
AdresseLindenplatz 1, 5722 Gränichen
Telefon062 855 88 33
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.graenichen.ch/wAssets/docs/Abteilungen/Bau-Planung-Umwelt/Formulare/Baugesuchsmappe-Graenichen-09_22.pdf. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.