Gossau
Checkliste Baugesuch · Gossau
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Gemeindespezifische Anforderungen (Gossau)
Sämtliche Bau- und Meldegesuche sind ausschliesslich über eBaugesucheZH elektronisch einzureichen; neue Gesuche ab dem 01.01.2026 auf Papier werden zurückgewiesen.
Das Unterschriftenblatt ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) eines Schweizer Anbieters im Portal zu übermitteln oder von Hand unterschrieben der Bauabteilung per Post einzusenden.
Dokumente im Portal ohne Leerzeichen benennen: Plandatum_Dokumentenname (z. B. 25.07.03_Situationsplan); bei Projektänderungen Plandatum_1.PÄ_Dokumentenname.
Situationsplan/Katasterplan 1:500 mit rot eingetragenem Bauvorhaben und Vermassung auf die Grenzen; Bezug idealerweise beim amtlichen Geometer (Ingesa AG, Wetzikon). Aus dem GIS-Browser bezogene Pläne müssen vom amtlichen Geometer auf Übereinstimmung der massgeblichen Daten kontrolliert werden.
Aktueller Grundbuchauszug inklusive Anhänge, erhältlich beim Grundbuchamt Grüningen.
Material- und Farbkonzept als Pflichtunterlage: Prospekte, Fotos oder Visualisierungen zur Materialisierung.
Entwässerungsplan und -tabelle gemäss AWEL-Richtlinie «Regenwasserbewirtschaftung»; für die Liegenschaftsentwässerung ist die Geoinfra Ingenieure AG (baugesuche@geoinfra.ch) frühzeitig beizuziehen.
Je nach Bauvorhaben: Modell für Neubauten in Kernzonen im Massstab 1:500 oder 1:200, für Umbauten 1:100 oder 1:200.
Je nach Bauvorhaben ist zusätzlich ein Höhenkurvenplan einzureichen.
Brandschutzkonzept oder -pläne gemäss VKF-Richtlinie sind spätestens 60 Tage vor Baufreigabe einzureichen.
Spätestens vor Baufreigabe sind u. a. Baustelleninstallationsplan, Kanalisationsprojekt, Schutzraumeingabe sowie Entsorgungskonzept mit Bodenverschiebungs-Meldeblatt einzureichen.
Projektänderungen sind schwarz/rot/gelb gekennzeichnet über eBaugesucheZH einzureichen; vor dem Hochladen ist die Freigabe der Bauabteilung einzuholen und das digital unterzeichnete Unterschriftenblatt nachzureichen.
Bei wichtigen Bauvorhaben in Kernzonen, ortsbaulich bedeutsamen Projekten mit schützenswerten Objekten sowie Gestaltungsplänen und Arealüberbauungen sind Stellungnahmen der Ortsbildkommission erforderlich.