Gerlafingen
Geschossflächenziffer in Gerlafingen
Die Geschossflächenziffer ist in Gerlafingen in 1 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.5. Rechtsgrundlage ist meist Art. 43 der Bau- und Zonenordnung.
Die Geschossflächenziffer (GFZ) nach IVHB ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie löst in harmonisierten Kantonen die Ausnützungsziffer ab.
Extrahiert aus der BZO Gerlafingen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Geschossflächenziffer in Gerlafingen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.5, festgelegt in 1 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Geschossflächenziffer in der Bauordnung Gerlafingen?
Meist in Art. 43 der Bau- und Zonenordnung Gerlafingen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.