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Art. 43 · Bauzonen

BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 30 · Original-PDF

Inkrafttreten und Anwendung

1Die Zonenvorschriften unterliegen dem Verfahren nach §§ 1 Sff des PlaErlass nungs- und Baugesetzes.

2Dieses Reglement tritt nach der Genehmigung durch den Regierungsrat Inkrafttreten und mit der Publikation im Amtsblatt in Kraft.

3Es findet gemäss PBG § 15 Abs. 2 ab der öffentlichen Auflage AnwenAnwendung dung auf alle Verfahren (inkl. hängige Baugesuche), die nicht durch einen rechtskräftigen Entscheid erledigt sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.