Frick
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Baugesuchs-Dossier · Frick
Checkliste · kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Frick)
Bei der Gemeinde einzureichen sind das Baugesuchsformular 1-fach sowie Situationsplan (amtliche Katasterkopie) und Baupläne 2-fach; bedingte Formulare jeweils 1-fach.
Sämtliche Unterlagen sind zusätzlich einzeln als PDF an bauundumwelt@frick.ch einzureichen.
Datierter, gültiger Situationsplan (Geoportal oder AGIS) mit rot eingezeichneter, vermasster Baute und Grenzabständen gegen sämtliche angrenzenden Parzellen. Bei hängigen Grundbuchgeschäften oder Neuvermessungen ist eine amtliche Katasterplankopie nötig; bei digitalem Bezug muss der Plan vom Grundbuchgeometer beglaubigt werden.
Grundrisse aller Stockwerke inkl. Dachaufsicht, so vermasst, dass die Nutzungsberechnung eindeutig kontrollierbar ist (oder separate Schemapläne). Zweckbestimmung und Konstruktionsart müssen ersichtlich sein; bei An-/Umbauten Farbkonvention grau/rot/gelb; bei Umgebungsveränderungen detaillierter Umgebungsplan.
In den Fassadenplänen sind bestehende und künftige Terrainverläufe bis zu den Grenzen der anstossenden Parzellen einzuzeichnen; Quer- und Längsschnitte mit Stockwerkhöhen sowie rohen und fertigen Höhenkoten. Ein Längsschnitt durch die Garageneinfahrt mit Angabe des Vorplatzgefälles ist einzureichen.
Bei Neu- und Umbauten ist das Abwasser im Trennsystem anzuschliessen; der Werkleitungsplan muss alle Leitungen, Schächte und Abscheider mit Material, Durchmesser, Deckel- und Sohlenhöhen bis zum Anschluss an Kanalisation bzw. Versickerungsanlage zeigen. Analog beim Wasseranschluss alle Leitungen und Schieber mit Durchmesser und Höhenangaben.
Alle Grundstückzufahrten und Sichtzonen müssen nach dem kantonalen Merkblatt «Sicht im Strassenraum» gestaltet und in den Gesuchsplänen eingezeichnet sein.
Grundrisspläne mit eingezeichneten und vermassten Parkfeldern für Personenwagen, Fahrräder und Motorräder inkl. Berechnung des Parkplatzbedarfs sind einzureichen.
Bauprofile müssen bereits bei der Einreichung des Baugesuchs gestellt sein (Datum im Formular anzugeben); die Publikation erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Der Nachweis der energetischen Massnahmen muss über das Webportal EVEN hochgeladen werden (nicht in Papierform).
Falls erforderlich sind Berechnungen der Ausnützungsziffer (AZ), anrechenbaren Geschossfläche (aGF), des Grünflächenanteils (GA), der Hartfläche, die kubische Berechnung nach SIA und der Parkplatznachweis beizulegen (je 1-fach und als PDF).
Je nach Objekt ist das Formular für die kommunale Brandschutzbewilligung (Brandschutzbeauftragte: Sanola Services AG, Sisseln) oder das AGV-Formular für die kantonale Brandschutzbewilligung einzureichen.
Je nach Vorhaben 1-fach und als PDF beizulegen: Selbstdeklaration/Hochwasserschutznachweis, Formular Militär- und Bevölkerungsschutz (Ersatzabgabe/Projektgenehmigung Schutzraum), Procap (hindernisfreies Bauen), Cercle-Bruit-Lärmschutznachweis (Wärmepumpen/Klimageräte), Näherbaurechtliche Zustimmung, Formular Gebäude- und Wohnungserhebung, Lärmschutzgutachten in lärmbelasteten Zonen, AWA-Formular sowie Minergie-Zertifikat.
Für das vereinfachte Verfahren nach § 61 BauG ist die kommunale «Beilage zum Baugesuch» zu verwenden: Die Eigentümer der Nachbarparzellen bestätigen mit Unterschrift ihren Verzicht auf Einwände; die massgebenden Baugesuchspläne sind auf dem Formular mit Plan-Nr., Massstab und Datum aufzulisten.
Reglemente · Gemeinde Frick
Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.
Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)
Karten
Verfahren · Kanton Aargau
Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).
In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.
Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.
Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.
Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.