← alle Gemeinden
Wappen der Gemeinde Frick

Frick

Baugesuch prüfen →
Im PDF enthalten

Der Browserdruck erzeugt das PDF: im Druckdialog «Als PDF sichern» wählen. Unten steht genau das Blatt, das gedruckt wird.

Baugesuchs-Dossier · Frick

23 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)Pflicht

Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

Bemerkung:
2Begründungen, Unterlagen und Pläne zum BauvorhabenPflicht

Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

Bemerkung:
3EnergienachweisPflicht

Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

Bemerkung:
4Bauprofile (Profilierung)Pflicht

Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

Bemerkung:
5Konformitätserklärung erdbebengerechte Bauweisebedingt

Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

Bemerkung:
6Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

Bemerkung:
7Digitale Einreichung via eBaubedingt

In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

Bemerkung:
8Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
9Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Frick)

10Exemplarzahlen: Formular 1-fach, Situationsplan und Baupläne 2-fachPflicht

Bei der Gemeinde einzureichen sind das Baugesuchsformular 1-fach sowie Situationsplan (amtliche Katasterkopie) und Baupläne 2-fach; bedingte Formulare jeweils 1-fach.

Bemerkung:
11Digitale Zweiteinreichung aller Unterlagen als PDFPflicht

Sämtliche Unterlagen sind zusätzlich einzeln als PDF an bauundumwelt@frick.ch einzureichen.

Bemerkung:
12Situationsplan datiert (Geoportal/AGIS), bei Grundbuchgeschäften beglaubigtPflicht

Datierter, gültiger Situationsplan (Geoportal oder AGIS) mit rot eingezeichneter, vermasster Baute und Grenzabständen gegen sämtliche angrenzenden Parzellen. Bei hängigen Grundbuchgeschäften oder Neuvermessungen ist eine amtliche Katasterplankopie nötig; bei digitalem Bezug muss der Plan vom Grundbuchgeometer beglaubigt werden.

Bemerkung:
13Grundrisse aller Stockwerke inkl. Dachaufsicht (1:100/1:50, kleine Projekte 1:20)Pflicht

Grundrisse aller Stockwerke inkl. Dachaufsicht, so vermasst, dass die Nutzungsberechnung eindeutig kontrollierbar ist (oder separate Schemapläne). Zweckbestimmung und Konstruktionsart müssen ersichtlich sein; bei An-/Umbauten Farbkonvention grau/rot/gelb; bei Umgebungsveränderungen detaillierter Umgebungsplan.

Bemerkung:
14Fassadenpläne mit Terrainverläufen bis Nachbargrenze, Längsschnitt GarageneinfahrtPflicht

In den Fassadenplänen sind bestehende und künftige Terrainverläufe bis zu den Grenzen der anstossenden Parzellen einzuzeichnen; Quer- und Längsschnitte mit Stockwerkhöhen sowie rohen und fertigen Höhenkoten. Ein Längsschnitt durch die Garageneinfahrt mit Angabe des Vorplatzgefälles ist einzureichen.

Bemerkung:
15Werkleitungsplan Abwasser (Trennsystem) und Wasserbedingt

Bei Neu- und Umbauten ist das Abwasser im Trennsystem anzuschliessen; der Werkleitungsplan muss alle Leitungen, Schächte und Abscheider mit Material, Durchmesser, Deckel- und Sohlenhöhen bis zum Anschluss an Kanalisation bzw. Versickerungsanlage zeigen. Analog beim Wasseranschluss alle Leitungen und Schieber mit Durchmesser und Höhenangaben.

Bemerkung:
16Zufahrten und Sichtzonen nach Merkblatt «Sicht im Strassenraum»Pflicht

Alle Grundstückzufahrten und Sichtzonen müssen nach dem kantonalen Merkblatt «Sicht im Strassenraum» gestaltet und in den Gesuchsplänen eingezeichnet sein.

Bemerkung:
17Parkierungsnachweis für PW, Fahrräder und Motorräderbedingt

Grundrisspläne mit eingezeichneten und vermassten Parkfeldern für Personenwagen, Fahrräder und Motorräder inkl. Berechnung des Parkplatzbedarfs sind einzureichen.

Bemerkung:
18Bauprofile bereits bei Einreichung gestelltPflicht

Bauprofile müssen bereits bei der Einreichung des Baugesuchs gestellt sein (Datum im Formular anzugeben); die Publikation erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Bemerkung:
19Energienachweis via Webportal EVENPflicht

Der Nachweis der energetischen Massnahmen muss über das Webportal EVEN hochgeladen werden (nicht in Papierform).

Bemerkung:
20Berechnungen AZ, aGF, Grünflächenanteil, Hartfläche, Kubaturbedingt

Falls erforderlich sind Berechnungen der Ausnützungsziffer (AZ), anrechenbaren Geschossfläche (aGF), des Grünflächenanteils (GA), der Hartfläche, die kubische Berechnung nach SIA und der Parkplatznachweis beizulegen (je 1-fach und als PDF).

Bemerkung:
21Kommunale Brandschutzbewilligung über externe Brandschutzbeauftragtebedingt

Je nach Objekt ist das Formular für die kommunale Brandschutzbewilligung (Brandschutzbeauftragte: Sanola Services AG, Sisseln) oder das AGV-Formular für die kantonale Brandschutzbewilligung einzureichen.

Bemerkung:
22Bedingte Formulare (Hochwasser, Schutzraum, Procap, Cercle Bruit, Näherbaurecht, GWR u.a.)bedingt

Je nach Vorhaben 1-fach und als PDF beizulegen: Selbstdeklaration/Hochwasserschutznachweis, Formular Militär- und Bevölkerungsschutz (Ersatzabgabe/Projektgenehmigung Schutzraum), Procap (hindernisfreies Bauen), Cercle-Bruit-Lärmschutznachweis (Wärmepumpen/Klimageräte), Näherbaurechtliche Zustimmung, Formular Gebäude- und Wohnungserhebung, Lärmschutzgutachten in lärmbelasteten Zonen, AWA-Formular sowie Minergie-Zertifikat.

Bemerkung:
23Vereinfachtes Verfahren mit Nachbarunterschriften-Formularbedingt

Für das vereinfachte Verfahren nach § 61 BauG ist die kommunale «Beilage zum Baugesuch» zu verwenden: Die Eigentümer der Nachbarparzellen bestätigen mit Unterschrift ihren Verzicht auf Einwände; die massgebenden Baugesuchspläne sind auf dem Formular mit Plan-Nr., Massstab und Datum aufzulisten.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Frick

Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.

Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)

Baugesetz (BauG)SAR 713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.121

Karten

https://apps.geo.ag.ch/oereb/client/
https://www.ag.ch/app/agisviewer4/v1/agisviewer.html

Verfahren · Kanton Aargau

1Profile aufstellen§ 60 Abs. 3 BauG

Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).

2Einreichung

In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.

3Publikation & Auflage30 Tage§ 60 Abs. 2 BauG

Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.

4Einwendung30 Tage§ 60 Abs. 2, § 4 BauG

Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.

5Bauentscheid§ 5 BauG

Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.

https://www.ag.ch/de/themen/planen-bauen/baubewilligungen/ebau-aargau

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleAbteilung Bau und Umwelt
AdresseGemeindehausplatz 1, 5070 Frick
Telefon062 865 28 10
E-Mailbauundumwelt@frick.ch
SchalterzeitenMo–Do 08.00–11.30 / 13.30–16.30 (Mo bis 18.00); Fr 08.00–14.00 oder nach telefonischer Vereinbarung
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.frick.ch/online-schalter/1709/download. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.