Frenkendorf
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Baugesuchs-Dossier · Frenkendorf
Checkliste · kantonale Anforderungen
Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.
Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.
Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.
Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.
Zonenrelevante Höhenkoten (Höhenfixpunkt m ü. M., gewachsenes Terrain an Parzellengrenzen und Gebäudeecken), durch Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen bzw. bestätigt.
Berechnung der erforderlichen Abstellplätze.
Bei Wohnbauten (inkl. Wohnungen bei Gewerbebetrieben).
Bei Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.
Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).
Bei Um-/Rückbauten und Installationsarbeiten an Bausubstanz mit Baujahr vor 1990.
Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.
Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».
Erhebungsformular für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister, mit dem Baugesuch einzureichen.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Entsorgungskonzept, wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Materialien zu erwarten sind.
Bei Neu- und Ersatzbauten ein Nachweis zur Umgebungsgestaltung (Umgebungsplan), soweit die Zonen- bzw. Quartierplanvorschriften dies vorschreiben.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Frenkendorf)
Für die Baugesucheingabe wird ein digitaler Situationsplan benötigt; die Gemeinde verweist für Plan- und Datenbestellung fix auf die Jermann Ingenieure + Geometer AG (Tel. +41 61 976 97 97). Zusätzlich sind Informationen über Werkleitungen beizubringen.
Neue oder geänderte Werkleitungen sind gemäss Merkblatt der Gemeinde durch die Jermann Ingenieure + Geometer AG einmessen zu lassen (Merkblatt 'Einmessen Jermann AG ab 1.1.2024': https://www.frenkendorf.ch/public/upload/assets/7115/Einmessen%20Jermann%20AG%20ab%201.1.2024.pdf).
Freistehende Kleinbauten (mind. 2 m² / max. 12 m² Grundfläche, max. 2.50 m Höhe; Baute < 2 m² gilt als Mobiliar) werden vom Gemeinderat Frenkendorf bewilligt. Formular 'Baugesuch für Kleinbauten' im Doppel einreichen; Unterschriften von Gesuchsteller/in und Grundeigentümer/in auch auf Situationsplan und Beilagen erforderlich.
Beilage zum Kleinbaugesuch: nachgeführter Situationsplan mit eingetragenem Standort und Vermassung zu Parzellengrenzen, Baulinien und Hauptgebäuden.
Beilage zum Kleinbaugesuch: Grundriss- und Fassadenplan mit vollständiger Vermassung und/oder Ausschnitte aus Prospektunterlagen sowie Angaben über bestehende und neue Terrainkoten.
Beilage zum Kleinbaugesuch: Grundbuchauszug inkl. Dienstbarkeiten (kann bei der Gemeinde, Bereich Bau, verlangt werden).
Der Grenzabstand der Kleinbaute muss mind. 2.00 m betragen; mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Nachbarn (Unterschrift auf dem Formular) ist ein geringerer Abstand möglich. Der zustimmende Nachbar erhält im Gegenzug ein entsprechendes Näherbaurecht.
Grundgebühr für Baugesuche nach § 92 RBV (Bewilligung durch Gemeinderat): CHF 65.00; Pauschalzuschlag für das Anschreiben der benachbarten Grundeigentümer mit Planauflage: CHF 75.00.
Für Bau- und Planungsvorhaben in der Kernzone verweist die Gemeinde auf das Merkblatt der Kantonalen Denkmalpflege: frühzeitige Kontaktaufnahme mit Gemeinde und kantonalen Fachstellen; für die Beratung/Prüfung bereitzustellen sind Situationsplan 1:500, Planaufnahmen und Fotodokumentation der bestehenden Bausubstanz, Pläne/Skizzen bzw. Variantenstudien, Umgebungsgestaltungspläne, Detailpläne zu Konstruktion, Material und Farbe sowie Ausnahmeanträge zu Zonenvorschriften; über die Beratung ist ein Protokoll zuhanden Denkmalpflege und Gemeinde zu erstellen (Merkblatt: https://www.frenkendorf.ch/public/upload/assets/202/Merkblatt_Bau_und_Planungsvorhaben_Kernzonen.pdf).
Reglemente · Gemeinde Frenkendorf
Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.
Übergeordnetes Recht (Kanton Basel-Landschaft)
Karten
Verfahren · Kanton Basel-Landschaft
Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
Die Profile müssen während der ganzen Dauer der öffentlichen Auflage aufgestellt sein.
Elektronisch über das kantonale Formularportal oder in Papierform beim Bauinspektorat.
Publikation im Amtsblatt; öffentliche Auflage in der Gemeinde während 10 Tagen (30 Tage bei Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsbericht). Anstösser werden angeschrieben.
Innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Baubewilligungsbehörde; die Begründung kann innert 10 weiteren Tagen nachgereicht werden.
Spätestens innert drei Monaten; bei komplizierten Vorhaben mit UVP oder auf Antrag der Bauherrschaft spätestens ein Jahr seit Einreichung.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), SGS 400 · Verordnung zum RBG (RBV), SGS 400.11), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.